In einer bemerkenswerten rechtlichen Entwicklung hat die Bundesanwaltschaft am 6. September 2024 in Karlsruhe Anklage gegen drei deutsche Staatsangehörige erhoben, die verdächtigt werden, Mitglieder einer extremistischen kriminellen und terroristischen Vereinigung zu sein. Die Angeklagten, Kevin N., Patrick W. und Marvin W., sind mit ernsthaften Vorwürfen konfrontiert, die aus ihrer angeblichen Beteiligung an der rechtsextremistischen Gruppe „Knockout 51“ resultieren, die sich auf Kampfsporttraining und gewaltsame Auseinandersetzungen spezialisiert hat.
Die Anklagepunkte sind schwerwiegend: Kevin N. und Marvin W. stehen im Verdacht, aktiv an der Gründung und Führung dieser Gruppierung beteiligt zu sein, während Patrick W. der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung beschuldigt wird. Insbesondere wird Kevin N. vorgeworfen, die Gruppe gegründet und als Rädelsführer gedient zu haben. Marvin W. hat zusätzlich eine Rolle im Waffengesetzverstoß gespielt.
Die Hintergründe der Gründung
Die Vereinigung „Knockout 51“ wurde im März 2019 in Eisenach gegründet und soll gezielt junge Männer mit nationalistischem Gedankengut angesprochen haben. Die Gruppe, getarnt als Kampfsportverein, indoktrinierte ihre Mitglieder mit extremen Ideologien und bereitete sie auf gewaltsame Konfrontationen vor. Nach Angaben der Anklage expandierte die Zielsetzung der Gruppe schnell, inklusive des Plans, Gewalt gegen Mitglieder der linksextremen Szene zu üben.
Kevin N. spielte eine zentrale Rolle in der Schulung und Mobilisierung von Mitgliedern. Ihm wurde vorgeworfen, nicht nur körperliche Auseinandersetzungen provoziert, sondern auch direkt an Protestveranstaltungen gegen staatliche Maßnahmen teilgenommen zu haben. Ein herausragendes Beispiel war ein geplanter tödlicher Angriff auf vermeintliche Linksextremisten in Erfurt im September 2021, den die Gruppe als Vergeltungsaktion betrachtete. Trotz intensiver Provokationen blieb es jedoch zu keinem Krawall.
Die konkrete Anklage und ihr Inhalt
Die Anklageschrift enthält detaillierte Informationen zu den Aktivitäten und Verbindungen der Angeklagten. Besonders Patrick W. wird als Führungsmitglied der Partei „Die Heimat“ (ehemals NPD) erwähnt, die „Knockout 51“ logistische Unterstützung in Form von Lagerflächen und technische Ressourcen bot. Seine Rolle als Vertrauter innerhalb der rechtsextremen Strukturen verstärkt die Vorwürfe gegen ihn und die gesamte Gruppe erheblich.
Marvin W., ein neuerer Rekrut der Gruppe seit März 2019, war aktiv am Kampfsport- und Waffentraining beteiligt und soll bei der Konstruktion einer Schusswaffe geholfen haben. Gemeinsam mit Kevin N. plante er gewaltsame Aktionen gegen politische Gegner. Beide wurden am 14. Dezember 2023 festgenommen, während Patrick W. am 18. April 2024 aus der Untersuchungshaft entlassen wurde, nach dem der Haftbefehl gegen ihn aufgehoben wurde. Die ersten beiden Angeklagten verbleiben jedoch weiterhin in Haft.
Diese Anklage kommt inmitten einer Zeit, in der rechtsextreme Gruppierungen in Deutschland verstärkt unter Beobachtung stehen und das öffentliche Interesse an der Aufarbeitung solcher Extremismusvorwürfe zunimmt. Informationen und Entwicklungen rund um den Fall werden weiter genau verfolgt.
Für weitere Details weiteren Informationen zu diesem Fall, siehe den Bericht auf www.presseportal.de.