In einer bemerkenswerten rechtlichen Auseinandersetzung steht Matthias B., ein Volljurist aus Unterfranken, im Zentrum eines Verfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Der Fall dreht sich um die Frage, ob ihm das Referendariat im Freistaat Bayern zu Unrecht verweigert wurde, nachdem seine Mitgliedschaft in der rechtsextremen Partei „Der III. Weg“ und seine früheren Verurteilungen als charakterliche Eignung in Frage stellten.
Im April 2020 beantragte B. nach seinem Jurastudium in Würzburg ein Referendariat im Bezirk Bamberg. Dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt, da der Präsident des Oberlandesgerichts die Ansichten und Aktivitäten des angehenden Juristen als verfassungsfeindlich einstuft. Um den Kontext besser zu verstehen, ist es wichtig zu wissen, dass ein erfolgreich abgeschlossenes Referendariat Voraussetzung für den Beruf als Anwalt, Staatsanwalt oder Richter ist.
Verbindungen zur rechtsextremen Szene
Die Ablehnung des Referendariats basierte auf B.s aktiver Teilnahme an mehreren rechtsextremen Gruppierungen, unter anderem der NPD und dem mittlerweile verbotenen „Freien Netz Süd“. Diese Aktivitäten wurden als Hinweis auf eine anhaltende Verfassungsfeindlichkeit gewertet. Neben seiner politischen Aktivität gibt es auch belastende Vorfälle aus der Vergangenheit: B. wurde unter anderem dafür verurteilt, den Hitlergruß gezeigt und nationalsozialistische Parolen gerufen zu haben sowie Körperverletzung begangen zu haben.
Diese Vorstrafen wurden im Rahmen seiner Bewerbung für das Referendariat vor dem Verwaltungsgericht Würzburg deutlich. In Deutschland müssen Bewerber für ein Referendariat ein Führungszeugnis vorlegen, und B.s Geschichte war so gravierend, dass die Richter seine Eignung stark in Zweifel zogen.
Nach der erfolgten Ablehnung versuchte B. sein Glück in Thüringen und Sachsen, wo ihm schließlich 2022 das Referendariat genehmigt wurde. Der Verfassungsgerichtshof von Sachsen entschied dies jedoch unter Auflagen, um sicherzustellen, dass die Integrität des staatlichen Systems gewahrt bleibt. Zudem stellte das Oberverwaltungsgericht Bautzen klar, dass B. nicht bei einem sichtlich rechtsextremen Anwalt arbeiten kann.
Aktuelle Tätigkeit und Ausblick auf die Klage
Matthias B. hat trotz der kontroversen Vergangenheit sein Referendariat mittlerweile abgeschlossen und führt eine eigene Anwaltskanzlei im Landkreis Main-Spessart. Seine Klage gegen den Freistaat Bayern war allerdings in den bisherigen Instanzen nicht erfolgreich. Nun wird der Zweite Senat des Bundesverwaltungsgerichts darüber entscheiden, ob die Ablehnung des Referendariats rechtmäßig war. Die Entscheidung könnte wegweisend sein, insbesondere in Hinblick auf die Frage, inwieweit politische Überzeugungen und kriminelle Verurteilungen die berufliche Zukunft von Juristen beeinflussen dürfen.
Der Fall wirft grundlegende Fragen über die Verhältnismäßigkeit zwischen dem Recht auf Berufsausübung und den Anforderungen an die Charaktereigenschaften eines Juristen auf. Die Vorgeschichte von Matthias B. und seine Verbindungen zur rechtsextremen Szene werden von vielen als alarmierend betrachtet. Auch der Bayerische Verfassungsschutz hat die Ver organisatorische Nähe von B.s Partei zur NSDAP betont, was die Debatte über seine Eignung als Jurist zusätzlich anheizt. Weitere Informationen finden sich auf www.br.de.
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