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Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung: München bereitet sich vor!

In einer bedeutenden Entwicklung zur Verbesserung der Bildungslandschaft in Deutschland wird ab 2026 ein gesetzlicher Anspruch auf ganztägige Betreuung für Grundschulkinder (GaFöG) eingeführt. Dies stellt einen wichtigen Schritt in Richtung einer bedarfsgerechten und nachhaltigen Betreuung der Kinder dar. Um auf diese Veränderungen vorbereitet zu sein, fand Anfang Oktober im Festsaal des Landratsamts München die dritte Ganztagskonferenz statt, die in Zusammenarbeit mit der Kommunalen Jugendarbeit des Kreisjugendrings München-Land organisiert wurde. Das Motto der Veranstaltung, „Es braucht ein ganzes Dorf, um ein Kind zu erziehen“, spiegelt die kollektive Verantwortung wider, die Eltern, Erzieher und Gemeinden tragen.

Die Konferenz brachte rund 80 Teilnehmer zusammen. Darunter waren Bürgermeister, Sozialreferenten und Schulleitungen aus dem Landkreis München sowie Vertreter der freien Wohlfahrtspflege. Ein Höhepunkt der Veranstaltung war die Präsentation eines innovativen Modells zur Ganztagsbildung durch die Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn. Hierbei wurde der „Bildungscampus“ vorgestellt, der bestehende Einrichtungen und Vereine mit den örtlichen Grundschulen vernetzt. Dies soll dazu beitragen, den Kindern eine vielseitige und individuelle Förderung zu bieten.

Innovative Ansätze für die Ganztagsbetreuung

Der Bildungscampus in Höhenkirchen-Siegertsbrunn verfolgt ein einzigartiges Konzept: Er transformiert bestehende Betreuungseinrichtungen in sogenannte „Stammhäuser“, die spezifische Bildungsangebote in Bereichen wie Sport, Musik, Sprache und Umwelt anbieten. Ziel ist es, den Kindern eine selber gestaltbare Nachmittagsgestaltung zu ermöglichen, sodass sie nach ihren eigenen Interessen und Neigungen aktiv werden können. Der offene Kindertreff, der ohne Anmeldepflicht zugänglich ist, wird als zusätzlicher Vorteil hervorgehoben, um den Kindern eine flexible Freizeitgestaltung zu bieten.

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Ein weiterer zentraler Punkt in den Diskussionen war die Förderung der eigenständigen Mobilität der Kinder innerhalb ihrer Gemeinde, ein Aspekt, der im Rahmen des Bildungscampus von großer Bedeutung ist. Zudem wurde die Organisation und Koordination von Ganztagsangeboten besprochen, um eine qualitativ hochwertige Betreuung zu gewährleisten. Die Notwendigkeit von Inklusion und differenzierten Angeboten wurde bei diesen Gesprächen ebenfalls hervorgehoben.

Sarah Stadler, die stellvertretende Leiterin des Referates für Kinder, Jugend und Familie, betonte die gegenwärtige Situation im Landkreis München, wo bereits 80 Prozent der Kinder nachmittags in einer Betreuungseinrichtung versorgt werden. Sie wies darauf hin, dass die Art der Organisation stark variiert, was die Notwendigkeit einer spezifischen Bedarfsplanung in den einzelnen Gemeinden unterstreicht. „Es ist wichtig, innovative Lösungen zu finden, besonders in Zeiten des Fachkräftemangels“, erklärte sie.

Zusammenfassend wurde deutlich, dass der bevorstehende Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung nicht nur als gesetzliche Vorgabe, sondern als Chance gesehen werden sollte, um ein nachhaltiges Bildungskonzept zu entwickeln. Die Ergebnisse und Ideen, die aus dieser Konferenz hervorgingen, könnten letztlich dazu beitragen, dass die Kinderbetreuung im Landkreis München zukunftssicher gestaltet wird. Dies wurde von den kommunalen Jugendpflegerinnen des Landkreises, Elisabeth Moroder-Özcan und Lena Schuster, unterstrichen, die betonten, dass trotz quantitativer Expansion der Betreuungsplätze die Bedürfnisse der Kinder immer im Mittelpunkt stehen müssen.

Für weitere Informationen zu diesem Thema kann der Bericht auf www.landkreis-muenchen.de konsultiert werden.

Quelle/Referenz
landkreis-muenchen.de

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