Berlin/Potsdam (ots)
In einem dramatischen Schritt wendet sich der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) an das Bundesverfassungsgericht! Die verhassten Bestimmungen des rbb-Staatsvertrags, der seit Dezember 2023 in Kraft ist, bringen den Sender in Bedrängnis. Der rbb fühlt sich durch die Pflicht, das Fernsehprogramm für jeweils 60 Minuten für die Bundesländer Brandenburg und Berlin abzuschneiden, massiv in seiner Rundfunkfreiheit eingeschränkt. Doch das ist noch nicht alles! Auch die strikten Vorgaben zur personellen Besetzung der Leitungen der Landesangebote sowie zur Einrichtung und Anzahl der Regionalbüros sind nach Ansicht des rbb nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Was für ein Skandal!
Verfassungsklage gegen politische Eingriffe
Der Grund für diese Verfassungsklage: Die neuen Regelungen können nicht nur nicht aus den Kontroversen des Jahres 2022 beim rbb abgeleitet werden, sondern sie gefährden auch die zukünftige Unabhängigkeit des Senders. Der rbb erhebt lautstark Bedenken gegen die unklaren Verantwortlichkeiten im neu eingeführten Direktorium! Fragen zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bei der Ausschreibung von Stellen und den Haftungsfragen der Aufsichtsgremien sind nach dem rbb ebenfalls unzulässig.
Die Intendantin des rbb, Ulrike Demmer, sieht keinen anderen Ausweg: „Die Verfassungsbeschwerde erscheint uns angesichts der zahlreichen Eingriffe in die Rundfunkfreiheit im Staatsvertrag unausweichlich.“ Ihr Appell ist unmissverständlich: Die rechtlichen Grundlagen, die das Arbeiten des rbb steuern, müssen in Einklang mit der Verfassung stehen. Erscheint eine der neuen Vorschriften als verfassungswidrig, kann der Sender nicht länger dazu gezwungen werden, sie zu befolgen. Die Klage wird von Professor Dr. Joachim Wieland, einem Experten für Verwaltungswissenschaften, unterstützt und soll in der kommenden Woche beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht werden. Es bleibt spannend, wie das Gericht entscheiden wird!