Berlin/Potsdam (ots)
Ein Sturm der Entrüstung braut sich zusammen! Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) nimmt den Kampf um die Rundfunkfreiheit auf und erhebt eine Verfassungsbeschwerde gegen den neuen rbb-Staatsvertrag, der seit Dezember 2023 in Kraft ist. Der Sender sieht sich durch obligatorische 60-minütige Auseinanderschaltungen des Fernsehprogramms für jede Landesdarstellung in der Freiheit der Berichterstattung stark eingeschränkt. Auch die strengen Vorgaben zur Einsetzung sogenannter "Leitungen der Landesangebote" sowie die künftige Aufteilung der Regionalbüros und -studios sorgt für Verwirrung und Aufregung bei den Verantwortlichen.
Der rbb betont, dass die im neuen Staatsvertrag verankerten Bestimmungen nicht nur nach dem Desaster im Jahr 2022 für den Sender unverhältnismäßig sind, sondern auch kein durchdachtes Konzept für die Zukunft des Rundfunks in Brandenburg und Berlin darstellen. Die Bedenken gehen sogar so weit, dass die Verantwortung innerhalb des neuen Direktoriums in der Luft schwebt, was die Struktur und Haftung innerhalb des Senders betrifft. Dies könnte zu Chaos und Missverständnissen führen!
Auf zur Verfassungsgerichtsbarkeit!
In der kommenden Woche wird der rbb seine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einreichen, vertreten durch die Intendantin Ulrike Demmer. Dabei wird der renommierte Prof. Dr. Joachim Wieland als Bevollmächtigter des Senders auftreten. Demmer betont: "Das ist kein Schnellschuss. Wir haben die Entscheidung über fast ein Jahr gewissenhaft abgewogen. Die Eingriffe in die Rundfunkfreiheit sind gravierend!" Der Kern der Streitfrage: Sind die neuen Regelungen rechtmäßig oder gefährden sie die Unabhängigkeit der Berichterstattung? Für den rbb steht auf dem Spiel, ob er mit diesen Einschränkungen fortfahren kann. Die Aufregung ist verständlich – die Zukunft des Rundfunks steht auf der Kippe!
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