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Raucherbevormundung: EU-Pläne lösen Aufregung unter Deutschlands Rauchern!

EU-Kommission plant radikale Rauchverbote in Deutschland, die nicht nur Tabakrauchen, sondern auch E-Zigaretten und Tabakerhitzer ins Visier nehmen – BVTE schlägt Alarm und fordert eine Rückkehr zum echten Nichtraucherschutz statt Raucherbevormundung!

Berlin (ots)

Die Europäische Kommission hat am heutigen Tag eine umfassende Initiative vorgestellt, die darauf abzielt, die Rauchverbotsregelungen in den EU-Mitgliedstaaten radikal zu erweitern. Künftig könnten demnach Rauchen und auch der Konsum von E-Zigaretten in vielen öffentlichen Außenbereichen, wie zum Beispiel in der Gastronomie, untersagt werden. Diese Vorschläge stoßen auf Kritik seitens des Bundesverbands der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE), der in den neuen Regelungen eine Übergriffigkeit seitens der EU sieht.

BVTE-Hauptgeschäftsführer Jan Mücke kommentierte die Vorschläge mit den Worten, dass hier nicht mehr der Schutz der Nichtraucher im Fokus stehe, sondern vielmehr eine „Bevormundung“ der Raucher. Er forderte die Bundesregierung auf, gegen diese geplanten Maßnahmen vorzugehen, welche die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten infrage stellen. Die Regelungen in Deutschland hätten sich bewährt und seien das Ergebnis eines breiten gesellschaftlichen Dialogs.

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Widerstand gegen Veränderungen

Die Massenpublikumsinteresse für diese Vorschläge scheint überschaubar zu sein. Eine Europäische Bürgerinitiative, die eine Ausweitung von rauch- und dampffreien Außenbereichen forderte und von zahlreichen Gesundheits-NGOs unterstützt wurde, scheiterte 2023 am erforderlichen Quorum. Von einer Million Unterschriften wurden nur 22.000 gesammelt, was die Geringschätzung der Pläne in der Bevölkerung unterstreicht.

Die Vorschläge sind nicht nur für die direkte Rauchergemeinde von Bedeutung, sondern könnten auch für viele Millionen Menschen in der EU, die überlegen, auf E-Zigaretten oder Tabakerhitzer umzusteigen, negative Auswirkungen haben. Mücke warnte, dass die Kommission mit ihren Vorschlägen vorsätzlich ungleiche Güter gleichbehandle. Es gebe keine wissenschaftlichen Beweise für erhebliche Gesundheitsrisiken, die von diesen neuartigen Produkten ausgehen, und sie würden zudem dem sinnvollen Ansatz der „Tobacco Harm Reduction“ entgegenstehen.

Ein Blick auf die britische Gesundheitspolitik zeigt, dass dort der Konsum von E-Zigaretten in geschlossenen Räumen nicht den strengen Nichtraucherschutz-Gesetzen unterliegt und stattdessen vom Hausrecht geregelt wird. Diese Vorgehensweise hat wesentlich zur Senkung der Raucherzahlen beigetragen.

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Die von der Kommission vorgeschlagenen Änderungen umfassen nicht nur die Erweiterung der Rauchverbotszonen auf Außenbereiche wie Gastronomien und Haltestellen, sondern auch eine Einbeziehung der E-Zigaretten und Tabakerhitzer unter die bisherigen Regelungen. Die Regierungen der Mitgliedstaaten werden sich voraussichtlich am 3. Dezember mit diesen Empfehlungen befassen, wobei eine Mitbestimmung durch das Europäische Parlament nicht vorgesehen ist. Was die rechtlichen Verpflichtungen angeht, sind diese Empfehlungen für die Mitgliedstaaten nicht verbindlich.

Die Debatte um die neuen Regelungen und den Umgang mit Rauchern ist ein weiterer Schritt in einem bereits hitzig geführten gesellschaftlichen Diskurs. Die Frage bleibt, ob die Europäische Kommission mit diesen Reformen den gewünschten Schutz der öffentlichen Gesundheit tatsächlich erreichen kann oder ob sie stattdessen potenziell schädliche Effekte auf das Wahlverhalten und die Akzeptanz ihrer Maßnahmen im Volk erzeugt.

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