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Psychiatrische Zwangsmaßnahmen: Rechte und Vorsorge für Patienten!

In Deutschland werden jährlich rund 750.000 Menschen in psychiatrischen Kliniken behandelt, darunter etwa 140.000 Zwangseinweisungen. Diese Zwangsmaßnahmen, die oft mit Angst und Unsicherheit verbunden sind, werfen viele Fragen auf: Was geschieht, wenn man gegen seinen Willen behandelt wird? Die Diskussion um die Rechte von Patienten in der Psychiatrie ist aktueller denn je, und „Finanztest“ (Ausgabe 12/2024) beleuchtet diese wichtigen Themen.

Zwangseinweisungen sind nur mit richterlichem Beschluss zulässig, wenn eine erhebliche Gefährdung für die betroffene Person oder andere vorliegt. In extremen Notfällen können Ärzte Zwangsmaßnahmen wie Fixierungen oder Zwangsmedikationen anordnen, jedoch nur nach Ausschöpfung aller anderen Möglichkeiten. Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (DGPPN) hat Leitlinien herausgegeben, die sicherstellen, dass solche Maßnahmen nur von geschultem Personal durchgeführt werden.

Rechte der Patienten in der Psychiatrie

Patienten haben das Recht auf eine umfassende und verständliche Behandlung. Sie können Informationen zu ihrer Diagnose und Therapie einfordern, Einsicht in ihre Krankenakte verlangen und Angehörige in Entscheidungen einbeziehen. Diese Rechte sind entscheidend, um den Patienten eine Stimme zu geben und ihre Autonomie zu wahren.

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Vorsorge für den Krisenfall

Für Menschen, die möglicherweise mehrfach in psychiatrische Behandlung müssen, ist es wichtig, in stabilen Zeiten Vorsorge zu treffen. Eine psychiatrische Patientenverfügung ermöglicht es, im Voraus festzulegen, welche Behandlungen gewünscht oder abgelehnt werden, falls man handlungsunfähig ist. Eine Behandlungsvereinbarung, die nach einem Krankenhausaufenthalt erstellt wird, regelt den Umgang bei einer erneuten Einweisung und kann Zwangsmaßnahmen und Medikation festlegen. Zudem ist eine Vorsorgevollmacht sinnvoll, um Angehörige zu bevollmächtigen, Entscheidungen im Sinne des Patienten zu treffen, wenn dieser nicht selbst entscheiden kann.

Quelle/Referenz
shz.de

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