In den letzten Tagen wurde im Landgericht Zweibrücken ein bemerkenswerter Fall behandelt, der die Gemüter bewegt. Ein 38-jähriger Syrer sah sich schweren Vorwürfen gegenüber, da er verdächtigt wird, mehrere Brandstiftungen in der Region begangen zu haben. Doch nicht die Taten selbst stehen im Vordergrund, sondern die Frage der Schuldunfähigkeit des Beschuldigten. Der Staatsanwalt Patrick Langendörfer hatte bereits zu Beginn des Verfahrens betont, dass der Angeklagte aufgrund einer psychischen Erkrankung als schuldunfähig gilt.
Während des Verfahrens am Montag bekräftigten sowohl der Staatsanwalt als auch der Verteidiger die Notwendigkeit einer psychiatrischen Behandlung. Dr. Irmgard Bücken-Kammann, die stellvertretende Chefärztin der saarländischen Klinik für forensische Psychiatrie, stellte fest, dass beim Beschuldigten eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert wurde. Damit sei seine Einsichtsfähigkeit zur Zeit der Brandstiftung eindeutig eingeschränkt gewesen.
Die Brandstiftungen: Zahlen und Fakten
Der Syrer wird beschuldigt, am 21. Juni 2022 ein Feuer im Keller eines Mehrfamilienhauses in Contwig gelegt zu haben, was erhebliche Schäden in Höhe von etwa 80.000 Euro verursachte. Dies war jedoch nur der Anfang. Am 1. August desselben Jahres zündete er im selben Anwesen eine erdgeschossige Wohnung an, was zu einem verheerenden Brand führte, der das gesamte Gebäude teilweise zum Einsturz brachte und Schäden in Höhe von 340.000 Euro hinterließ. Ein weiterer Vorfall ereignete sich am 24. März, wo er in seiner neuen Wohnung in Pirmasens ein Feuer entzündete. Glücklicherweise griff dieses nicht auf das gesamte Gebäude über.
Trotz seiner Unschuldsbeteuerungen, die sowohl vor Gericht als auch in früheren Aussagen wiederholt wurden, stellte der Staatsanwalt fest, dass der Angeklagte in den betreffenden Wohnstätten lebte und keine stichhaltigen Alibis hatte. Beweise, wie Benzinkanister in seinen Wohnungen und Spuren von Feuer an seinen Händen, sprechen gegen ihn.
Psyche des Angeklagten und die Folgen
Die psychische Verfassung des Beschuldigten wirft einen Schatten auf die Urteilsfindung. Nach dem Tod seines Vaters 2018 habe der Mann zu Cannabis gegriffen, um seine Schlafprobleme zu bewältigen. Der Staatsanwalt und die psychiatrischen Experten kamen überein, dass diese Träume und Überzeugungen — wie der Glaube, dass sein Leben von Geheimdiensten verfolgt wird — seine Wahrnehmung der Realität stark beeinflussten.
Sowohl die Anklage als auch die Verteidigung plädierten für eine unbefristete Einweisung des Angeklagten in ein psychiatrisches Krankenhaus, um ihm die notwendige Behandlung zukommen zu lassen. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Max Kampschulte, schloss sich dieser Meinung an und erklärte, sein Mandant sei nicht in der Lage, für die begangenen Taten zur Verantwortung gezogen zu werden. Dies verdeutlicht die komplexe Lage, in der psychische Erkrankungen und Straftaten aufeinandertreffen.
Die Entscheidung des Gerichts wird am 23. Oktober bekannt gegeben, was die Spannung weiter verstärkt. Die Urteilsverkündung könnte wegweisend sein, nicht nur für den Angeklagten, sondern auch für die öffentliche Wahrnehmung von psychischen Erkrankungen und deren Auswirkungen auf das Rechtssystem.
Für weitere Details zu diesem aufsehenerregenden Fall und der zu erwartenden Entscheidung, siehe die aktuelle Berichterstattung auf www.saarbruecker-zeitung.de.
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