BildungDeutschlandPassauPolizeiZweibrücken

Prozess gegen Reichsbürger: Angeklagter erscheint nicht zur Verhandlung!

Der Prozess gegen einen 66-jährigen Mann, der mutmaßlich Mitglied der „Reichsbürger“- und „Selbstverwalter“-Bewegung ist, hat am Landgericht Zweibrücken begonnen. Der Angeklagte erschien jedoch nicht zu Beginn des Verfahrens, was zu einer Verspätung von drei Stunden führte. Er hatte sich krankgemeldet, allerdings kein ärztliches Attest vorgelegt. Die Polizei war gezwungen, den Angeklagten an seiner Meldeadresse in Kreimbach-Kaulbach (Rheinland-Pfalz) ausfindig zu machen und ins Gericht zu bringen, wie die Saarbrücker Zeitung berichtete.

In den Vorwürfen gegen den Angeklagten steht das verfassungsfeindliche Einwirken auf Sicherheitsorgane sowie die Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole. Die sogenannten „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ lehnen die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und deren Rechtssystem ab. Der Angeklagte soll zwischen 2017 und 2018 in 20 Schreiben das Gedankengut dieser Bewegung verbreitet haben. Diese Schreiben wurden unter anderem an das Oberlandesgericht Nürnberg, die JVA Passau und verschiedene Polizeidienststellen gesendet.

Inhalt der Schreiben und persönliche Ansichten

In den versandten Schreiben wird der Bundesrepublik Deutschland die Staatlichkeit und Souveränität abgesprochen. Der Angeklagte forderte die Wiederherstellung des Deutschen Reiches und äußerte Kritik an der Nachkriegsverwaltung. Insbesondere bezeichnete er die BRD als „völkerrechtswidrig eingesetzten Scheinstaat“ und verlangte eine „Entnazifizierung“. Obwohl der Angeklagte zugab, die Schreiben versandt zu haben, erklärte er, er wolle nicht die „Grundordnung der BRD untergraben“ und betonte, dass seine Äußerungen Ausdruck seines Unmuts über die Asylpolitik von Angela Merkel seien.

Kurze Werbeeinblendung

Der Angeklagte bezeichnete sich als den „friedlichsten Menschen“ und bestritt, Teil der Reichsbürgerbewegung zu sein. Unter Berufung auf seine Sichtweise, das deutsche Staatsgebiet solle in den Grenzen vor dem Ersten Weltkrieg bestehen, kündigte er zudem seinen Personalausweis. Er lebe als Angehöriger des „indigenen Volks Germaniten“ und zahle weiterhin Steuern. Die Dokumente seien im Auftrag des „Volksstaats Bayern“ versandt worden, jedoch ohne sie vollständig gelesen zu haben. Der Vorsitzende Richter deutete an, dass möglicherweise Beihilfe zur Strafbarkeit vorliege.

Die Verhandlung wird am 14. Januar um 9 Uhr im Landgericht Zweibrücken fortgesetzt.

Die „Reichsbürgerbewegung“ umfasst Gruppen von Rechtsextremen und Verschwörungstheoretikern. Ihre Kernideologie ist antisemitisch, geschichtsrevisionistisch und demokratiefeindlich. Das Bundesinnenministerium schätzt, dass es mehrere hundert Mitglieder dieser Bewegung bundesweit gibt, die häufig das Grundgesetz als „Fortsetzung des Krieges gegen das Deutsche Reich“ betrachteten, wie die Bundeszentrale für politische Bildung aufführt. Diese Gruppen verweigern oft die Zahlung von Steuern und erkennen die deutsche Gesetzgebung nicht an, was zu einem erhöhten Konfliktpotenzial führt.


- Übermittelt durch West-Ost-Medien

Ort des Geschehens


Details zur Meldung
Was ist passiert?
prozess
In welchen Regionen?
Zweibrücken
Genauer Ort bekannt?
Kreimbach-Kaulbach, Rheinland-Pfalz, Deutschland
Beste Referenz
saarbruecker-zeitung.de
Weitere Quellen
bpb.de

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"