Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat in einer entscheidenden Aktion Widerspruch gegen die Ölförderung auf der Bohrinsel Mittelplate im UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer eingelegt. Dieses Vorgehen könnte erhebliche Auswirkungen auf die zukünftige Nutzung der Bohrinsel haben und erhebt schwere Bedenken hinsichtlich der Umweltauswirkungen, die durch das Ölbohrprojekt potenziell entstehen.
Mit dem Einlegen des Widerspruchs verfolgt die DUH das Ziel, die natürlichen Lebensräume in einem der empfindlichsten Ökosysteme Europas zu schützen. Dies ist nicht bloß eine bürokratische Formalität: Die Organisation macht geltend, dass eine FFH-Verträglichkeitsprüfung, die laut Flora-Fauna-Habitatrichtlinie notwendig wäre, noch nie durchgeführt wurde. Während das Wattenmeer seit 1998 als FFH-Gebiet ausgewiesen ist, hätte eine solche Untersuchung sicherstellen müssen, dass die Ölförderung mit den dort vorkommenden geschützten Arten und deren Lebensräumen vereinbar ist.
Risiken für Biodiversität
Die DUH hebt hervor, dass die fortschreitende Ölförderung in diesem Gebiet erhebliche Risiken für die Artenvielfalt mit sich bringt. "Es ist unbegreiflich, dass ein sensibles Schutzgebiet wie das Wattenmeer nie auf seine Verträglichkeit mit der Erdölförderung hin überprüft wurde", betont Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz bei der DUH. Laut Zerger könnte ein erfolgreicher Widerspruch nicht nur die laufenden Aktivitäten auf der Bohrinsel stoppen, sondern auch wegweisende Präzedenzfälle für die Durchsetzung rechtlicher Regelungen in ähnlichen Gebieten schaffen.
Ebenso ist die seit Mai 2024 genehmigte Erweiterung des Betriebsplans für die Ölförderung ein kritischer Punkt. Die DUH hat diese Erweiterung genutzt, um einen rechtlichen Angriff auf die bestehenden Bedingungen einzuleiten, da die Durchführung der Umweltprüfungen bis dato versäumt wurde. "Der Nationalpark ist ein einzigartiger Lebensraum, der nicht für fossile Profitinteressen geopfert werden darf", erklärt Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH und fordert ein sofortiges Ende der Ölförderung.
Die Geschichte dieser Ölförderung ist jedoch nicht neu. Bereits in der Vergangenheit hat die DUH in ähnlichen Fällen erfolgreich rechtliche Schritte unternommen, darunter ein wichtiges Verfahren gegen den Braunkohletagebau. Diese Erfolge sind ein Zeichen für die zunehmende Bedeutung von Umwelt- und Verbraucherschutzfragen in Deutschland. Zudem machte die schleswig-holsteinische Landesregierung erst im Mai 2024 einen wichtigen Schritt, indem sie den Antrag auf eine Erweiterung der Ölförderung ablehnte und den Plan für ein Ende der Ölförderung im Wattenmeer bis zum Jahr 2041 verabschiedete.
Das Einlegen des Widerspruchs durch die DUH ist somit nicht nur ein scharfer kritischer Akt, sondern auch ein deutlicher Hinweis an die Behörden, endlich die rechtlichen Hürden für solche umweltschädlichen Projekte ernst zu nehmen. Die Öffentlichkeit wird genau beobachten, wie die situation weitergeht und ob die Anliegen der Umweltorganisationen letztlich von den Behörden aufgegriffen werden.
Für vertiefende Informationen zu den rechtlichen Schritten und den Forderungen der DUH besuchen Sie bitte www.presseportal.de.
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