
Die Österreichische Gesellschaft für Nachhaltige Immobilienwirtschaft (ÖGNI) hat am 2. April 2025 angekündigt, dass sie künftig EU-Taxonomie-Verifikationen auch für Projekte ausstellen wird, die nur teilweise taxonomiekonform sind. Diese neue Regelung spiegelt die laufenden Entwicklungen der regulatorischen Anforderungen auf EU-Ebene wider, vor allem die Omnibus-Initiative der EU-Kommission, die es Unternehmen erlaubt, teilweise konforme Aktivitäten in ihrer Berichterstattung offen zu legen. Dies ist ein entscheidender Schritt, um auch kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) sowie Privatpersonen einen leichteren Zugang zu finanziellen Mitteln zu ermöglichen und den Transparenzanforderungen der EU-Taxonomie-Verordnung zu genügen.
Ein Projekt, das eine EU-Taxonomie-Verifikation erhält, kann diese unabhängig von seiner vollständigen oder teilweisen Konformität vorlegen. Dies schafft nicht nur Klarheit über erfüllte Kriterien, sondern zeigt auch das Entwicklungspotenzial eines Projekts auf. Die Verifikation kann direkt bei Banken und Investoren genutzt werden und dient als wertvolle Orientierungshilfe zur Beurteilung der Nachhaltigkeit eines Projekts.
Relevanz für die Immobilienbranche
Die EU-Taxonomie ist besonders relevant für die Immobilienbranche, die seit der Veröffentlichung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) im Dezember 2022 verpflichtet ist, über ESG-Themen (Environment, Social, Governance) zu berichten. Die EU-Taxonomie-Verordnung definiert konkret, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als nachhaltig gelten, was für Gebäude von entscheidender Bedeutung ist. Um als nachhaltig eingestuft zu werden, muss ein wirtschaftliches Tätigkeitsfeld eines von sechs definierten Umweltzielen fördern.
Für die Taxonomiekonformität einer Immobilie ist der Energieausweis von zentraler Bedeutung. Sowohl Energiebedarfs- als auch Energieverbrauchsausweise sind zulässig, wobei provisorische Energieausweise bis zur Fertigstellung der Immobilien verwendet werden können. In Deutschland stellt die fehlende Kategorisierung der Energieeffizienz für Nichtwohngebäude eine zusätzliche Herausforderung dar, da Immobilieneigentümer möglicherweise nachweisen müssen, dass ihre Gebäude zu den besten 15% oder 30% des Gebäudebestands gehören.
Zukünftige Herausforderungen
Die ÖGNI, die 2009 gegründet wurde, setzt sich dafür ein, den Mehrwert von Gebäudezertifizierungen aufzuzeigen und umwelt- sowie ressourcenschonende Gebäude mit hoher Effizienz zu schaffen. Auch als Kooperationspartner der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) und als „established member“ des World Green Building Council (WorldGBC) ist die ÖGNI eng in die Entwicklungen betroffen. Regelmäßige Anpassungen der Taxonomie-Verordnung sind zu erwarten, einschließlich möglicher Erweiterungen des Anwendungsbereichs, was die Industrie vor neue Herausforderungen stellt.
Abschließend sei erwähnt, dass es keinen Bestandsschutz für bereits als taxonomiekonform eingestufte Gebäude gibt, sobald sich die Bewertungskriterien ändern. Das Baujahr eines Gebäudes wird durch das Datum des Einreichens des vollständigen Bauantrags bestimmt. Die FAQs der Europäischen Kommission zur EU-Taxonomie bieten der Immobilienbranche wertvolle Hilfestellungen, um sich auf zukünftige Anforderungen einzustellen und notwendige Anpassungen vorzunehmen. Aktuelle Entwicklungen werden weiterhin genau beobachtet und erfordert, dass alle Akteure sich anpassen und ihre Strategien weiterentwickeln.
Weitere Informationen zur EU-Taxonomie und den aktuellen Entwicklungen finden Sie auf ots.at und taylorwessing.com.
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