Ein bahnbrechender Schritt für die Auszubildenden im Gastgewerbe! Arbeitsminister Karl-Josef Laumann hat den neuen Ausbildungstarifvertrag, der von DEHOGA Nordrhein-Westfalen und der NGG Nordrhein-Westfalen ausgehandelt wurde, rückwirkend zum 1. August 2024 für allgemeinverbindlich erklärt. Dies bedeutet, dass die Ausbildungsvergütungen in der Gastronomie ab dem neuen Ausbildungsjahr kräftig steigen – und das gleich um 150 Euro pro Jahr!
Im Detail: Im ersten Ausbildungsjahr gibt es nun 1.150 Euro, im zweiten Jahr 1.250 Euro und im dritten Jahr 1.350 Euro. Doch das ist nicht alles! Nach einem Jahr, am 1. August 2025, wird die Vergütung erneut um 50 Euro erhöht. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten und gilt für alle 6.600 Auszubildenden in den Hotel- und Gastronomiebetrieben Nordrhein-Westfalens. Das bedeutet, dass auch Betriebe, die bisher nicht tarifgebunden waren, sich an diese neuen Vergütungen halten müssen.
Wichtige Maßnahmen gegen Fachkräftemangel
„In Zeiten abnehmender Tarifbindung ist die Allgemeinverbindlicherklärung ein wichtiges Instrument“, betont Laumann. Die neuen, höheren Vergütungen sollen die Ausbildung im Gastgewerbe attraktiver machen und helfen, dem drohenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Schließlich ist klar: Ohne ausreichend Auszubildende wird die Situation im Hotel- und Gastgewerbe in Zukunft noch kritischer.
Im Jahr 2022 waren im nordrhein-westfälischen Gastgewerbe rund 294.000 Menschen in über 47.000 Betrieben beschäftigt. Diese neuen Regelungen könnten entscheidend sein, um die Branche zukunftssicher zu machen!