In Nordrhein-Westfalen haben die Kommunen den Hebesatz der Grundsteuer B bis zum 30. Juni 2024 kräftig angehoben! Ganze 43 Prozent der Gemeinden haben die Steuer für unbebaute und bebaute Grundstücke erhöht, was die Bürger in den betroffenen Regionen direkt trifft. Während 173 Kommunen den Hebesatz über den Werten des Vorjahres ansetzten, blieben 222 Kommunen stabil. Einzige Ausnahme: Büren im Kreis Paderborn, wo der Hebesatz um einen Prozentpunkt gesenkt wurde.
Der Trend ist alarmierend! Im Vergleich zu den Vorjahren ist die Anzahl der Gemeinden, die den Hebesatz erhöht haben, stark angestiegen. Während 2022 und 2023 nur etwa ein Viertel der Kommunen an der Steuer schraubten, war es in den Corona-Jahren 2020 und 2021 nur jede zehnte Gemeinde. Im Gegensatz dazu hatten 2015 und 2016 sogar über 200 Gemeinden den Hebesatz angehoben. Die Zahlen zeigen, dass die Kommunen zunehmend auf höhere Einnahmen setzen!
Extreme Steigerungen in einzelnen Gemeinden
Die niedrigsten Hebesätze finden sich in Verl (170 Prozent), Schloss Holte-Stukenbrock (280 Prozent) und Monheim am Rhein (282 Prozent). Im krassen Gegensatz dazu stehen die höchsten Sätze in Niederkassel, Alfter (995 Prozent) und Xanten (965 Prozent). Die Gemeinden setzen die Hebesätze selbst fest, was direkte Auswirkungen auf das Steueraufkommen hat. Die Frist für Erhöhungen endet am 30. Juni, danach sind nur noch Senkungen möglich. Die Zahlen stammen aus der vierteljährlichen Kassenstatistik des zweiten Quartals.
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