In Nordrhein-Westfalen wurden während einer groß angelegten Aktion der Behörden vom 23. bis 27. September Friseursalons und Barbershops einer intensiven Kontrolle unterzogen, um Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung zu bekämpfen. Rund 1000 Einsatzkräfte, bestehend aus Mitarbeitern der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), Polizei, Aufsichtsbehörden und Kommunalbeamten, überprüften 414 Betriebe mit über 880 Beschäftigten.
Die Kontrollen deckten erhebliche Mängel auf: Über 90 Prozent der untersuchten Salons wiesen Verstöße auf, darunter fehlende Sicherheitsvorkehrungen und Mängel bei der Hygiene. „Es darf nicht sein, dass in so vielen Betrieben Mängel herrschen. Alle Beschäftigten haben gute Arbeitsbedingungen verdient“, erklärte Arbeitsminister Karl Josef Laumann. Die Prüfungen umfassten sowohl den Arbeitsschutz als auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Beschäftigung.
Ergebnisse der Kontrollen
Die Arbeitsschutzbehörden fanden in vielen Betrieben keine Gefährdungsbeurteilungen, die entscheidend für die Sicherheit der Mitarbeiter sind. In einem besonders gravierenden Fall musste ein Lagerraum aufgrund hohen Schimmelbefalls geschlossen werden. „Diese Ergebnisse zeigen die Notwendigkeit, diese Kontrollen jährlich durchzuführen“, so Laumann weiter.
Zusätzlich wurde die soziale Absicherung der Arbeitnehmer überprüft. In 18 Fällen wurden Strafverfahren aufgrund des Verdachts auf Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen eingeleitet. Außerdem gab es 26 Ordnungswidrigkeitsverfahren, hauptsächlich wegen unerlaubter Beschäftigung von Ausländern oder Verstößen gegen Meldepflichten.
Die FKS erkannte insgesamt 301 Sachverhalte, die eine weitere Prüfung erforderten. In vielen Fällen wird nun untersucht, ob der gesetzliche Mindestlohn gezahlt und alle Sozialversicherungsbeiträge korrekt abgeführt wurden. „Die Zusammenarbeit der Behörden ist entscheidend, um gegen die Schattenwirtschaft vorzugehen und faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten“, sagte Constanze Voß, Präsidentin der FKS.
Die kommunalen Aufsichtsbehörden berichten, dass in etwa 100 Fällen Ordnungswidrigkeiten festgestellt wurden, wobei die Mehrheit dieser Verfahren auf das Fehlen der erforderlichen Eintragung in die Handwerksrolle zurückzuführen ist. Rund 50 Fälle werfen Fragen zur Scheinselbstständigkeit der Betriebsleiter auf, was ebenfalls näher untersucht wird.
Zusätzlich zu diesen administrativen Verfahren kam es während der Kontrollen zu 730 Identitätsfeststellungen, und es wurden mehrere Personen vorläufig festgenommen. Dies zeigt die strengen Maßnahmen, die ergriffen werden, um sicherzustellen, dass die geltenden Gesetze auch tatsächlich eingehalten werden.
Hintergrund der Aktionstage
Diese Aktionstage sind Teil eines von der Landesregierung und der Generalzolldirektion 2018 in Münster gestarteten Programms zur Bekämpfung von Schwarzarbeit. Jährlich werden verschiedene Branchen unter die Lupe genommen. Bislang wurden unter anderem das Baugewerbe, das Sicherheitsgewerbe sowie das Gastgewerbe überprüft. Die intensiven Kontrollen dienen nicht nur zur Aufdeckung von Missständen, sondern auch zur Prävention und zur Förderung fairer Wettbewerbsbedingungen.
Die Ergebnisse dieser Kontrollaktion verdeutlichen die Herausforderungen innerhalb der Friseurbranche und die Notwendigkeit einer regelmäßigen Aufsicht. Wirtschaftsministerin Mona Neubaur betonte die Bedeutung dieser Auffälligkeiten, die aus zahlreichen Beschwerden der Branche hervorgingen. „Gemeinsam müssen wir für faire Wettbewerbsbedingungen sorgen und die Betriebe unterstützen, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen“, so Neubaur.
Für interessierte Leser sind detaillierte Informationen zu den spezifischen Ergebnissen der Kontrollen in den einzelnen Regionen über die Pressestellen der Bezirksregierungen sowie der Hauptzollämter zugänglich.
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