Rheinisch-Bergischer Kreis

Protest in Bergisch Gladbach: Frauen fordern Sicherheit und Unterstützung!

Frauenberatung im Rheinisch-Bergischen Kreis kämpft mit Protestaktionen für ein Gewalthilfegesetz, das dringend benötigte finanzielle Sicherheit für Hilfsstellen bieten könnte, während die Umsetzung am Bundeshaushalt zu scheitern droht – ein unverzichtbarer Schutz für Frauen in Zeiten steigender Gewalt!

In Bergisch Gladbach haben Frauenberatungsstellen und Unterstützer vergangene Woche mit einem Protest auf die drohende Unsicherheit der finanziellen Mittel aufmerksam gemacht. Hintergrund ist das Gewalthilfegesetz, dessen Umsetzung aufgrund der aktuellen Verhandlungen zum Bundeshaushalt auf der Kippe steht. Dieses Gesetz hätte den Beratungsstellen, die sich um gewaltbetroffene Frauen kümmern, langfristige finanzielle Sicherheit bringen sollen.

Der Protest fand am Konrad-Adenauer-Platz statt und war Teil einer bundesweiten Aktion, die unter dem Motto „Unsere Tür muss offen bleiben für Frauen und deren Kinder und Mädchen, denen Gewalt widerfährt“ stand. Die Leiterin der Frauenberatungsstelle, Magdalene Holthausen, äußerte, dass es „fünf nach zwölf“ für die Fraueninfrastruktur sei und es nicht zulässig sei, an der Sicherheit von Frauen zu sparen. Der Protest zog nicht nur die Teilnehmer an, sondern auch Passanten, die stehenblieben und sich mit den Demonstrierenden über das Thema austauschten.

Steigende Gewalt gegen Frauen

Das Gespräch mit Passanten verdeutlichte einmal mehr, wie wichtig die Arbeit dieser Stellen im Rheinisch-Bergischen Kreis ist, insbesondere in Zeiten steigender Gewalt gegen Frauen. Im Jahr 2022 erhielten 38 Prozent der Frauen in der Beratungsstelle Unterstützung wegen Gewalt, 2023 waren es bereits 54 Prozent, was einen Anstieg von 16 Prozent bedeutet. Auch auf bundesweit erhobene Daten deutet diese Entwicklung hin.

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Die Frauenberatungsstelle ist zu 80 Prozent vom Land finanziert, die restlichen 20 Prozent müssen durch eigene Mittel und Restkostenfinanzierung des Kreises aufgebracht werden. Letztere Methode wurde 2019 eingeführt, um sicherzustellen, dass die Stellen nicht auf ihren Kosten sitzen bleiben und eine gewisse finanzielle Sicherheit haben.

Unsicherheiten bei der Finanzierung

Trotz dieser Regelung bleibt die Finanzierung des Landeshaushalts angespannt. Die Zahlungen für die Beratungsstellen gelten als freiwillige Leistung, was bedeutet, dass sie alle vier Jahre neu beantragt werden müssen. Diese Praxis führt zu Unsicherheit, da die Mittel von der finanziellen Lage des Landes abhängen. Sollten die Finanzmittel gekürzt oder gestrichen werden, könnte die Existenz dieser essentiellen Einrichtungen in Gefahr geraten.

Dagmar Keller-Bartel von den Grünen betont, dass die Sicherheit von Frauen keine Frage des Geldes sein sollte. Sie fordert eine gesetzliche Regelung, die eine Pflichtfinanzierung für solche Beratungsstellen sicherstellt, um ihrer wichtigen Arbeit nachgehen zu können. Ihre Fraktion habe sich bereits seit Langem für die Unterstützung von Frauenberatungsstellen stark gemacht.

Das zuständige Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration in Nordrhein-Westfalen konnte auf die Anfragen bis zum Redaktionsschluss nicht reagieren. Magdalene Holthausen bedankt sich indes für die Unterstützung des Kreises und des Landes, die diesen Beratungsstellen seit Jahrzehnten zuteil wird.

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