Im Rhein-Kreis Neuss wird der November still und respektvoll! An gleich drei Tagen im November – Allerheiligen am 1., der Volkstrauertag am 17. und der Totensonntag am 24. – gelten besondere Regeln, die von Gesetzgebern erlassen wurden, um die Gedenk- und Trauertage zu schützen. Diese stillen Feiertage erfordern eine ruhigere Atmosphäre als an herkömmlichen Sonn- und Feiertagen. Das zuständige Amt für Sicherheit und Ordnung macht darauf aufmerksam, dass die Einhaltung dieser Vorschriften von höchster Bedeutung ist.
Während der stillen Feiertage sind zahlreiche Aktivitäten streng verboten. Von 5 bis 13 Uhr müssen Märkte – einschließlich Trödel- und private Automärkte – sowie gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen pausieren. Auch sportliche Events, wie Pferderennen, und das gesamte Spektrum an Zirkus- und Volksfestveranstaltungen sind in dieser Zeit untersagt. Besonders die Allerheiligen- und Totensonntag-Regelungen gehen noch weiter: Hier sind die Verbote bis 18 Uhr wirksam. Das bedeutet, dass sogar die Spielhallen schließen müssen und es keine musikalischen oder unterhaltenden Darbietungen in Gaststätten geben darf – eine stille Zeit, in der der Respekt gefordert wird!
Regeln zum Schutz der Feiertage
Marcus Mertens, der Leiter des Kreisordnungsamtes, betont die Wichtigkeit, während der Begegnungen an diesen Tagen den Sinn der Feiertage zu würdigen. "Rücksichtnahme ist entscheidend", sagt er. Zusätzlich gelten die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften zum Schutz der Sonn- und Feiertage, die für das Handwerk, die Herstellung sowie den Handels- und Reisegewerbe bindend sind. Wer gegen diese Regeln verstößt, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen!
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