Rhein-Kreis Neuss

Stille Feiertage im Rhein-Kreis Neuss: Strenge Regeln und Bußgelder!

An den stillen Feiertagen im November wird im Rhein-Kreis Neuss auf absolute Ruhe Wert gelegt! Hierzu hat das Amt für Sicherheit und Ordnung klare Regeln aufgestellt, die darauf abzielen, die besinnliche Atmosphäre während dieser Gedenk- und Trauertage zu wahren. Die wichtigsten Termine sind Allerheiligen am 1. November, Volkstrauertag am 17. November und Totensonntag am 24. November. Anders als an normalen Feiertagen gelten an diesen besonderen Tagen strenge Einschränkungen.

Am Volkstrauertag, konkret zwischen 5 und 13 Uhr, wird der Veranstaltungsbetrieb stark eingeschränkt. Märkte, einschließlich Trödel- und Automärkte, sowie gewerbliche Ausstellungen – alles ist betroffen! Auch sportliche Veranstaltungen wie Pferderennen und Zirkusaufführungen dürfen in diesem Zeitrahmen nicht stattfinden. Damit ist Zeit für Besinnung und Würdigung der verstorbenen Angehörigen und Freunde angesagt. Freizeitaktivitäten werden ebenfalls unterbunden; Gaststätten halten sich an das Verbot von Tanz- und Entertainment-Angeboten!

Strenge Regeln für Unterhaltungsangebote

Die Vorschriften erstrecken sich auch auf musikalische Darbietungen in Gaststätten, die während der stillen Feiertage zwischen 5 und 18 Uhr verboten sind. Hier ist kein Platz für Unterhaltung; auch öffentliche Veranstaltungen, die zum Vergnügen dienen, stehen unter dem Verbot. Aber nicht nur am Volkstrauertag – auch zu Allerheiligen und dem Totensonntag gilt dieses Verbot! Beide Tage sind für einen stillen, ehrenden Rückblick auf die eigene Geschichte da.

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Marcus Mertens, Leiter des Kreisordnungsamtes, betont die Wichtigkeit der Rücksichtnahme während der Feiertage: „Bei Begegnungen, die nicht unter diese Verbote fallen, sollte in angemessener Weise auf den Sinn des jeweiligen Feiertags Rücksicht genommen werden.“ Wer sich nicht an diese Vorschriften hält, kann mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Die Gesetze zur Sonn- und Feiertagsruhe sind ebenso zu beachten, um den Feiertagen den nötigen Respekt zu zollen!


Details zur Meldung
Genauer Ort bekannt?
Rhein-Kreis Neuss, Deutschland
Quelle
rp-online.de

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