In Dormagen steht eine wichtige Entscheidung an: Die Stadtverwaltung hat angekündigt, einen Entwurf für eine aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform vorzulegen. Dies geschieht in Reaktion auf ein Verfassungsgerichtsurteil, das eine Neubewertung von Grundstücken erforderlich macht. Die Reform tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und soll sicherstellen, dass die Stadt durch diese Maßnahme keinen zusätzlichen Gewinn erzielt. Kämmerer Dr. Torsten Spillmann erklärte, dass die Bürgerinnen und Bürger daher nicht mit höheren Steuerbelastungen rechnen müssen.
Die Grundsteuerreform wird in der kommenden Ratssitzung am 31. Oktober 2024 diskutiert. Die Verwaltung plant, die Hebesätze für die Grundsteuer so anzupassen, dass die Einnahmen für die Stadt gleich bleiben. Das bedeutet, dass es lediglich eine Anpassung der Berechnungsgrundlage geben wird, die jedoch nicht zu einer Erhöhung der Gesamtsteuereinnahmen führen soll.
Details zur Umsetzung der Reform
Um die Reform aufkommensneutral zu gestalten, müssen die neuen Hebesätze so berechnet werden, dass sie die Veränderungen in der Messbetragsermittlung berücksichtigen. Der neue Hebesatz für die Grundsteuer A, die für landwirtschaftlich genutzte Flächen gilt, soll 535 % betragen, während der Hebesatz für die Grundsteuer B, die für Wohn- und Gewerbeimmobilien gilt, bei 610 % liegen wird. Zum Vergleich: Vor der Reform lag der Hebesatz für die Grundsteuer A bei 290 % und für die Grundsteuer B bei 595 %.
Die Änderungen werden langfristige Folgen für die Grundstückseigentümer haben, da die Neubewertung vielen zu höheren oder niedrigeren Steuermessbeträgen führen kann. Das bedeutet, dass einige Bürger in Dormagen von einer Erhöhung ihrer Steuerlast betroffen sein könnten, während andere von einer Reduzierung profitieren. Unterschiedliche Hebesätze für verschiedene Grundstücksarten sollen jedoch nicht eingeführt werden, da hier noch rechtliche Unsicherheiten bestehen.
Die jeweiligen Messbeträge, die für die Steuerberechnung herangezogen werden, kommen von der zuständigen Finanzbehörde und sind bereits festgelegt. Grundstückseigentümer können einfach selbst berechnen, wie hoch ihre zukünftige Steuerlast sein könnte, sobald der Rat die neuen Hebesätze verabschiedet hat.
Die Stadt Dormagen wird alle sieben Jahre eine Neubewertung der Grundstücke vornehmen, um die Steuerlast an die aktuellen Marktverhältnisse anzupassen. Fehlerhafte Bewertungen müssen direkt beim zuständigen Finanzamt angefechtet werden.
Die Entscheidung, die Grundsteuerreform aufkommensneutral umzusetzen, wird von vielen als Schritt in die richtige Richtung angesehen, um eine faire und transparente Besteuerung zu gewährleisten und gleichzeitig die finanzielle Stabilität der Stadt nicht zu gefährden. Für weitere Informationen zur Grundsteuerreform und den vorgeschlagenen Änderungen sind Details hier zu finden.