PolizeiRhein-Erft-Kreis

E-Scooter-Fahrer in Frechen: Über 3 Promille bei Fußgängerzone-Kontrolle!

E-Scooter-Fahrer in Frechen unter über 3 Promille Alkohol am Steuer geschnappt – Polizei schlägt Alarm über gefährliches Verhalten in der Fußgängerzone!

Ein ungewöhnlicher Vorfall ereignete sich am Mittwoch, dem 11. September, in der Stadt Frechen, wo ein Polizist einen E-Scooterfahrer kontrollierte. Der 34-jährige Mann wurde während seiner Fahrt durch eine Fußgängerzone angehalten, als auffälliger Alkoholgeruch auf ihn aufmerksam machte. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass der Fahrer einen Atemalkoholvortest mit über 3 Promille bestand.

Der Vorfall ereignete sich gegen 12 Uhr, als der Beamte den E-Scooterfahrer stoppte. Angesichts des hohen Alkoholwertes entschieden die Beamten, die Fahrt des Mannes zu untersagen und ihn in ein Krankenhaus zu bringen. Dort wurde ihm, auf Anordnung einer Ärztin, eine Blutprobe entnommen, um den genauen Alkoholgehalt festzustellen.

Ermittlung und weitere Schritte

Die Polizeibeamten des Verkehrskommissariats übernahmen die weiteren Ermittlungen gegen den Fahrer. Der Mann sieht sich nun mehreren Verkehrsdelikten gegenüber, da das Fahren mit einem E-Scooter unter Alkoholeinfluss schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Das Führen von Elektrokleinstfahrzeugen, wie E-Scootern, ist dabei rechtlich den Vorschriften für andere Kraftfahrzeuge, einschließlich Autos, unterworfen.

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Die Polizei Rhein-Erft-Kreis weist darauf hin, dass das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen im öffentlichen Raum nicht nur gefährlich ist, sondern auch zu umfangreichen Ermittlungsverfahren führen kann. Der Vorfall in Frechen ist ein weiterer Hinweis auf die Risiken, die mit dem verantwortungslosen Umgang mit E-Scootern verbunden sind.

Für weitere Informationen über die Gesetze zur E-Scooter-Nutzung und die damit verbundenen Pflichten, können sich interessierte Bürger an die Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis wenden. Eine verantwortungsvolle Nutzung dieser Verkehrsmittel liegt im Interesse der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.

Für Medienanfragen steht die Pressestelle unter den angegebenen Kontaktdaten zur Verfügung, und eine detaillierte Untersuchung des Vorfalles ist in Arbeit, um die genauen Umstände zu klären. Wie www.presseportal.de berichtet, werden solche Vorfälle häufig schwieriger zu handhaben und haben ernsthafte Rechtsfolgen für die Betroffenen.

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