Remscheid

Wichtige Änderungen im Liegenschaftskataster Remscheid 2024

Im Rahmen der gesetzlichen Anpassungen des Liegenschaftskatasters führt das Katasteramt Remscheid im vierten Quartal 2024 eine Migration des ALKIS-Datenbestandes durch, wodurch für sechs Wochen keine Liegenschaftsvermessungen durchgeführt werden können, was für die 53 Katasterbehörden in NRW von großer Bedeutung ist.

Pressemitteilung der Stadt Remscheid

Das Katasteramt Remscheid steht vor einer bedeutenden Umstellung, die im Jahr 2024 greift. Im Rahmen der Bestimmungen des Vermessungs- und Katastergesetzes NRW übernehmen sie die Verantwortung für wichtige Daten, die nicht nur für die Landesvermessung, sondern auch für das Liegenschaftskataster von wesentlicher Bedeutung sind. Dieses System wird über das Amtliche LiegenschaftsKataster-InformationsSystem (ALKIS) verwaltet und geführt.

In diesem Jahr ist eine umfassende Anpassung der Daten erforderlich, die für alle 53 Katasterbehörden in Nordrhein-Westfalen einheitlich gilt. Dies ist ein entscheidender Schritt, um sicherzustellen, dass die behördlichen Daten den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, und betrifft sowohl die inhaltliche als auch die strukturelle Gestaltung der Informationen. Die Migration des ALKIS-Datenbestandes ist für das vierte Quartal 2024 angesetzt.

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Migrationsphase und Auswirkungen auf Vermessungen

Im Rahmen dieser Migration wird es einen Produktions- und Fortführungsstopp von etwa sechs Wochen geben. Dies bedeutet, dass in dieser Zeit keine neuen Liegenschaftsvermessungen durchgeführt werden können. Auch Änderungen im Eigentum, die den Grundbuchämtern mitgeteilt werden, können während dieses Zeitraums nicht ins Liegenschaftskataster übernommen werden. Für die Vermessungsstellen ist es zudem nicht möglich, Reservierungen für Punktkennungen vorzunehmen.

Interessanterweise können während der Migrationsphase dennoch bestehende Vermessungsschriften angenommen werden, jedoch nur wenn sie nach dem bisherigen Datenmodell, GeoInfoDok 6, erstellt wurden. Diese werden nach dem Abschluss der Migration bearbeitet. Ab dem Datum der Neueinrichtung des Liegenschaftskatasters und dem Produktionsstart unter einem neuen Standard, GeoInfoDok 7, können nur noch Vermessungsschriften, die auf diesem neuen Modell basieren, eingereicht werden. Dies stellt sicher, dass alle künftigen Daten auf dem neuesten Stand sind und den aktuellen Anforderungen entsprechen.

Die genauen Zeitrahmen für die Migration des ALKIS-Datenbestandes werden nach der Feststellung des finalen Sachstands veröffentlich. Diese Transparenz ist entscheidend, um sowohl den Mitarbeitern als auch den Bürgern zu verdeutlichen, wann und wie sich die Veränderungen konkret auswirken werden.

Der Umstieg auf GeoInfoDok 7 steht für die fortschreitende Digitalisierung und Modernisierung der Katasterführung in Nordrhein-Westfalen. Die Behörde bringt damit nicht nur ihre internen Prozesse auf den neuesten Stand, sondern sorgt auch dafür, dass, zukünftige Informationen effizient verarbeitet und bereitgestellt werden können. Dieser Schritt ist von enormer Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit und die Notwendigkeit, in einer zunehmend digitalen Welt effizient zu arbeiten.

– NAG

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