In der Stadt Remscheid und der umliegenden Region sorgt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) für Aufsehen in der Vorweihnachtszeit. „Weihnachtsgeld-Check“ lautet die dringende Empfehlung der Gewerkschaft, denn viele Beschäftigte – insbesondere Azubis und Mini-Jobber – könnten auf eine ihnen zustehende Sonderzahlung verzichten. Zayde Torun von der NGG warnt, dass Chefs gerne die Weihnachtsgeldzahlungen „vergessen“, obwohl diese vertraglich festgelegt sind. Die Gewerkschaft fordert Arbeitgeber auf, ihre Pflichten wahrzunehmen und die Überweisungen rechtzeitig vor den Feiertagen zu tätigen, um finanzielle Engpässe zu vermeiden, wie auf waterboelles.de berichtet wird.
Rechtzeitig überprüfen und nachfordern
Die NGG macht auch deutlich, dass kein Unternehmen sich der Verantwortung entziehen sollte, da insbesondere in Betrieben ohne Betriebsrat zahlreiche Missverständnisse und Fehler auftreten können. Torun empfiehlt, sich schnell bei der Gewerkschaft zu informieren, insbesondere zu den Bäckereien in Remscheid, wo alle Mitarbeiter Anspruch auf Weihnachtsgeld haben. Das Weihnachtsgeld variiert je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit und kann von 250 bis 550 Euro für Vollzeitkräfte reichen. Laut der NGG haben 77 Prozent der Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben rechtlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld, während nur etwa die Hälfte aller Angestellten tatsächlich eine Sonderzahlung erhält, wie wuppertaler-rundschau.de berichtet.
Wichtig ist, dass Beschäftigte die Zahlung des Weihnachtsgeldes bis Ende Februar nachfordern können, wenn sie im letzten Jahr nichts erhalten haben. Torun erinnert daran, dass der Anspruch auf Weihnachtsgeld verfällt, wenn Beschäftigte nicht spätestens bis zum 29. Februar ihren Chef schriftlich kontaktieren. Die NGG appelliert an alle Betroffenen, sich gegen die „Weihnachtsgeld-Prellerei“ zur Wehr zu setzen und zu ihrem Recht zu kommen, denn jedem Mitarbeiter, der mindestens ein Jahr im Betrieb gearbeitet hat, steht ein halber Monatslohn als Weihnachtsgeld zu.