In einem aufsehenerregenden Fall, der sich in Remscheid zuspitzte, wurden kürzlich schwerwiegende Anklagen gegen einen 47-jährigen Drogenhändler erhoben. Zwei Mitarbeiter der Telekom waren in eine Wohnung gelangt, um einem potenziellen Kunden einen Glasfaser-Anschluss anzubieten, fanden sich jedoch inmitten eines Drogenhandels wieder. Der Vorfall ereignete sich im Januar 2024 und hat nun zu einer Haftstrafe von 33 Monaten für den Angeklagten geführt.
Der Telekom-Mitarbeiter hatte vorab sein Handy auf Videoaufnahme eingestellt, um eine mögliche Beschwerde bezüglich eines vorherigen Gespräches zu dokumentieren. Was er jedoch aufzeichnete, war mehr als nur eine ruhige Konversation: Die Aufnahmen enthüllten den Angeklagten, der mit provokativen Äußerungen auf die Mitarbeiter reagierte und sie vor der Tür mit dem Angebot konfrontierte, Drogen zu erwerben. Die Aussage, „Ihr könnt Drogen kaufen“, war das Hauptsignal seiner illegalen Aktivitäten.
Einblick in die Dealer-Welt
Es wurde berichtet, dass der Angeklagte in der besagten Nacht einen regelrechten Kundenansturm gehabt haben soll. Ein Ermittler, der als erster an der Wohnungstür erschien, berichtete später, dass die Anzeichen für Drogenkonsum klar sichtbar waren: „Die Leute hatten weißes Pulver unter der Nase“, so seine Schilderung. In der Wohnung wurden schließlich 380 Gramm Drogen sichergestellt, wobei unklar blieb, ob es sich dabei um Kokain oder Amphetamine handelte.
Zeugen zufolge war der Angeklagte nach Drogenkonsum „völlig neben der Spur“. Zudem drang lautstarke Musik aus der Wohnung, während der 47-Jährige sich aggressiv verhielt und lautstark mit den Angestellten der Telekom sprach. Unter anderem drohte er, sie zu vergewaltigen, und bezeichnete sich selbst als „tollen Drogenhändler“. Diese erschreckenden Szenen wurden nicht nur durch die Videoaufzeichnung dokumentiert, sondern auch von mehreren Anwesenden beobachtet.
Ein weiterer interessanter Aspekt in diesem Fall war das Auffinden von Teleskop-Schlagstöcken während einer Polizeiaktion in der Wohnung des Angeklagten. Diese wurden auf einem Wohnzimmertisch entdeckt, wobei der Angeklagte versuchte zu erklären, dass sie von Freunden stammten. Das Gericht sah die Situation jedoch als minder schwerwiegend an und bewertete die Anklage auf Handeln, das nicht in vollem Umfang als schwerwiegender Drogenhandel zu betrachten war.
In der abschließenden Urteilsverkündung entschied das Gericht, dass der Angeklagte wegen bewaffneten Drogenhandels für eine Dauer von zwei Jahren und neun Monaten ins Gefängnis muss. Diese Entscheidung wirft Fragen über die umstrittene Welt des Drogenhandels auf, die sich oft hinter verschlossenen Türen verbirgt und die Gesellschaft vor viele Herausforderungen stellt. Für eine detaillierte Betrachtung des Falls, siehe den Bericht auf rp-online.de.