Ein erschreckendes Phänomen in Remscheid: Immer mehr Menschen tragen Messer mit sich, oft unter dem Vorwand der „Selbstverteidigung“. Doch diese Ausrede zieht nicht! Polizei und Staatsanwaltschaft sind alarmiert, denn die Realität sieht ganz anders aus. Bei Kontrollen in öffentlichen Einrichtungen, wie dem Amtsgericht, wird immer wieder deutlich: Das Tragen eines Messers kann fatale Folgen haben. „Das sind zum Teil ganz normale Menschen, die zum Beispiel einen Erbschein beantragen wollen“, berichtet Amtsgerichtsdirektor Dr. Peter Lässig. Doch die Sicherheitsschleuse schlägt Alarm, und der Metalldetektor verrät das versteckte Risiko.
Die Warnungen der Behörden sind unmissverständlich: Der Einsatz eines Messers, selbst in vermeintlich harmlosen Situationen, kann verheerende Konsequenzen nach sich ziehen. Staatsanwalt Wolf-Tilman Baumert erklärt: „Erstens werden Opfer leider immer wieder schwer – teilweise auch tödlich – verletzt.“ Und das ist noch nicht alles! Wer ein Messer zur Selbstverteidigung nutzt, riskiert eine erhebliche Straferwartung. Ein Streit kann schnell zu einem lebensverändernden Ereignis werden, denn selbst wenn das Opfer überlebt, liegt rechtlich eine gefährliche Körperverletzung vor. Dies kann mit Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren geahndet werden.
Selbstverteidigung ist kein Freifahrtschein
Die Gesetze sind klar: Notwehr muss verhältnismäßig sein. Das bedeutet, dass der Einsatz eines Messers nicht nur gefährlich ist, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Wer glaubt, sich mit einem Messer verteidigen zu können, macht sich damit oft selbst strafbar. Die Wahrscheinlichkeit, sich selbst zu verletzen, ist hoch, und die Schwere der Verletzungen, die man einem Angreifer zufügen kann, überschreitet schnell das gesetzlich erlaubte Maß. Das Tragen eines Messers ist also alles andere als eine sichere Lösung!