Kreis Olpe. Ab Montag, den 2. September, können Autofahrer im Kreis Olpe ihre GM-Kennzeichen in OE-Kennzeichen umschreiben lassen. Gleichzeitig wird auch die Umstellung von „OE-Q…“-Nummernschildern auf individuelle OE-Wunschkennzeichen ermöglicht. Diese Ankündigung wurde am Freitag, den 30. August, von der Kreisverwaltung herausgegeben und ist eine direkte Antwort auf die große Nachfrage nach diesen Kennzeichenoptionen.
Besonders hervorzuheben ist, dass die Umschreibung nicht zwingend erforderlich ist. Fahrzeuge, die bereits mit GM- oder „OE-Q…“-Kennzeichen zugelassen sind, dürfen weiterhin ohne Änderungen am Straßenverkehr teilnehmen. Damit will die Verwaltung den Fahrzeughaltern Flexibilität bieten und unnötigen Druck vermeiden.
Wo und wie kann umgeschrieben werden?
Die Umschreibung ist ausschließlich in der Kfz-Zulassungsstelle in Olpe möglich, die sich in der Westfälischen Straße 75 befindet. Eine Umschreibung in der Außenstelle in Lennestadt ist nicht möglich, was aus organisatorischen Gründen festgelegt wurde. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Diese kann bequem online gebucht werden. Zulassungsdienste und Autohändler können während ihrer regulären Termine die Vorgänge ebenfalls erledigen.
Für die Umschreibung von GM- auf OE-Kennzeichen fallen keine Gebühren an, da der Kreistag beschlossen hat, auf die reine Umschreibungsgebühr zu verzichten, wenn die Fahrzeuge aufgrund des Cyberangriffs vom 29. Oktober 2023 in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassen wurden. Allerdings müssen Fahrzeughalter mit bis zu 12,80 Euro für Wunschkennzeichen rechnen. Auch Gebühren für die Rücksendung der Fahrzeugbriefe an Finanzierungsbanken oder Leasinggesellschaften müssen beachtet werden, und die Kosten für neue Schilder können je nach Bank variieren.
Benötigte Unterlagen für die Umschreibung
Die Erforderlichkeit bestimmter Dokumente sollte ebenfalls nicht übersehen werden. Für die Umschreibung von GM- auf OE-Kennzeichen benötigen Fahrzeughalter die folgenden Unterlagen:
- Fahrzeugschein (ZBI)
- Fahrzeugbrief (ZBII)
- SEPA-Lastschriftmandat
- Personalausweis
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Kennzeichen
Für die Umstellung von „OE-Q…“ auf individuelle Wunschkennzeichen sind die Unterlagen etwas einfacher:
- Fahrzeugschein (ZBI)
- Fahrzeugbrief (ZBII)
- Personalausweis
- Kennzeichen
Diese Informationen sind entscheidend, um sicherzustellen, dass der Prozess für alle Beteiligten möglichst schmerzlos verläuft. Die Kreisverwaltung empfiehlt den Fahrzeughaltern, sich im Vorfeld über die notwendigen Schritte zu informieren und rechtzeitig ihre Termine zu buchen.
Um noch mehr Klarheit zu bieten, steht auf der Homepage des Kreises Olpe ein Bereich zur Kfz-Zulassung zur Verfügung, wo weitere Informationen zu finden sind. Die neuen Möglichkeiten zur Umschreibung könnten für viele Autofahrer im Kreis Olpe von großer Bedeutung sein, insbesondere in Anbetracht der bisherigen Herausforderungen aufgrund des Cyberangriffs, der viele Zulassungsprozesse beeinflusst hat.
– NAG