Im jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) erlitten die Discount-Kette Aldi-Süd eine Niederlage im Streit um die Transparenz von Rabattaktionen. Der EuGH entschied, dass bei der Werbung mit Preisnachlässen der angegebene Rabatt sich auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen muss. Damit will man Verbraucher vor möglichen Täuschungen schützen, die entstehen können, wenn Händler Preise künstlich erhöhen, um anschließend mit angeblichen Ermäßigungen zu locken.
Dieser Fall geht zurück auf eine Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die den Urteilsspruch als wichtigen Schritt in Richtung mehr Transparenz für die Verbraucher betrachtet. Insbesondere geht es darum, dass den Kunden klare Informationen bereitgestellt werden, sodass sie nicht durch irreführende Werbepraktiken in die Irre geführt werden.
Der konkrete Fall
Im Kern dreht sich die Diskussion um eine Werbung von Aldi-Süd, die mit dem Slogan „Deutschlands bester Preis“ für Bananen und Ananas warb. Besonders im Fall der Ananas erwähnte der Discounter, dass ein „Preis-Highlight“ bei 1,49 Euro läge, während ein durchgestrichener Preis von 1,69 Euro sichtbar war. Doch im Kleingedruckten stand zu lesen, dass der niedrigste Preis in den letzten 30 Tagen bei lediglich 1,39 Euro lag. Dies wirft Fragen zur tatsächlichen Preisgestaltung auf.
Auch bei Bananen stellte sich ein ähnliches Bild dar. Hier wurde ein Preis von 1,29 Euro pro Kilo angeboten, verbunden mit einer Rabattankündigung von 23 Prozent und einem durchgestrichenen Preis von 1,69 Euro. Der Haken daran? Der günstigste Preis der vergangenen 30 Tage lag erneut bei 1,29 Euro. Solche Praktiken führen dazu, dass die Verbraucher nicht klar erkennen können, ob sie tatsächlich ein Schnäppchen machen oder ob sie lediglich einem geschickten Marketing-Trick aufgesessen sind.
Relevanz des Urteils und kommende Schritte
Seit rund zwei Jahren müssen Händler bei Preisermäßigungen den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage angeben. Allerdings argumentiert die Verbraucherzentrale, dass die Rabatte auch tatsächlich diesen niedrigsten Preis als Ausgangsbasis verwenden sollten, anstatt einen kurzfristig erhöhten Preis zu beziehen.
Cornelia Tausch, die Vorständin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, äußerte dazu: „Mit diesem Trick täuschte Aldi eine ernsthafte Preisreduzierung vor, tatsächlich dürfte jedoch der gestrichene Preis nur deshalb kurz zuvor heraufgesetzt worden sein, um anschließend mit einer attraktiven Preisreduzierung werben zu können.“
Die Richter in Luxemburg schlossen sich weitestgehend dieser Argumentation an. Nun liegt es an einem Gericht in Düsseldorf, den konkreten Fall unter Berücksichtigung der EuGH-Rechtsprechung zu entscheiden. Die rechtlichen Folgen dieser Entscheidung könnten weitreichende Auswirkungen auf die Art und Weise haben, wie Rabatte im Einzelhandel kommuniziert werden.
Das Urteil könnte dazu beitragen, dass sich die Praktiken im Discountsektor ändern, indem eine ehrliche Kommunikation mit den Verbrauchern gefördert wird und somit das Vertrauen in die Preisgestaltungen der Händler zurückgewinnt wird. Ein erneuter Schritt in einer langen Diskussion über Preistransparenz und das Verbraucherschutzrecht. Weitere Details zu diesem Thema sind in einem aktuellen Artikel bei www.radiooberhausen.de nachzulesen.