In Waldbröl kam es zu einem schockierenden Fall: Ein 50-jähriger Mann aus der Gemeinde Reichshof, Jens K. (Name geändert), musste sich wegen Volksverhetzung und der Leugnung des Holocausts vor dem Amtsgericht verantworten. Das Gericht hörte, dass er über die Social-Media-Plattform „Gettr“ zwei antisemitische Posts veröffentlicht hatte, die nicht nur Juden beleidigten, sondern auch den Holocaust als Lüge bezeichneten. Diese Vorwürfe wurden im Januar 2023 und im Februar 2023 erhoben.
Obwohl der Angeklagte die Anschuldigungen zurückwies und beharrte, dass sein Account gehackt worden sei, stellte die Staatsanwaltschaft fest, dass er alles andere als unschuldig war. Jens K. war in der Vergangenheit ein aktiver Nutzer der Plattform, die von einem Berater von Donald Trump gegründet wurde, und hatte zum Zeitpunkt der Vorfälle über 3.000 Follower. Im Juli 2023 durchsuchte die Polizei seine Wohnung in Reichshof und sicherte ein Tablet, das möglicherweise Beweismaterial enthielt.
Die Verteidigungsstrategie des Angeklagten
Während der Verhandlung vor Richterin Laura Lax erläuterte Jens K., dass er durch das Posten solcher Inhalte nicht nur seine eigenen Interessen schädigen würde, sondern auch Safety-Risiken für seine Umgebung schaffen könnte. „Ich kenne den Paragrafen 130“, erklärte er, der im deutschen Recht die strafrechtliche Verfolgung von Volksverhetzung regelt. Dennoch behauptete er weiterhin, dass er die belastenden Inhalte nicht selbst veröffentlicht habe.
Ein zentrales Argument in seiner Verteidigung war, dass nur er, und nicht seine Mutter, die ebenfalls im selben Haushalt lebt, Zugang zum Internet hat. Er führte weiter aus, dass er den Account täglich für Informationszwecke nutzte. Dennoch war seine Argumentation lückenhaft, insbesondere als die Richterin ihn auf die Möglichkeit von Benachrichtigungen zu neuen Posts ansprach, die er zunächst bestreitet, dann aber doch einräumte.
Die Versuche des Angeklagten, sich aus der Verantwortung zu ziehen, wurden von der Staatsanwaltschaft scharf zurückgewiesen. Diese erachtete ihn als den einzigen möglichen Verfasser der Posts. „Eine überzeugende Darstellung, dass ein Dritter die Postings gemacht hat, gab es nicht“, erklärte ein Vertreter der Staatsanwaltschaft. Die Behauptungen eines Hackerangriffs wurden als Schutzbehauptungen eingestuft.
Während der gesamten Verhandlung fiel Jens K. zunehmend aus der Rolle, wurde laut und unterbrach die Richterin mehrfach, bevor er sich schließlich entschloss, ganz zu schweigen. Über seine persönlichen Umstände gab er nur wenig preis. Belastend war auch, dass seine Mutter, die ihn im Gerichtssaal unterstützte, ihn finanziell unterstützt. Gesundheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit erschwerten seine Lebenssituation.
Im Rahmen des Prozessverlaufs machte die Staatsanwaltschaft den Antrag auf eine Bewährungsstrafe von sieben Monaten, einen Vorschlag, dem Richterin Lax schließlich zustimmte. Das Urteil gegen Jens K. wurde zwar verkündet, ist aber noch nicht rechtskräftig. Die öffentliche Diskussion rund um diesen Fall zeigt, wie ernsthaft die deutsche Justiz gegen antisemitische Hetze in sozialen Medien vorgeht, und verdeutlicht die Wichtigkeit, das hateful discourse zu bekämpfen.