Ein Vorfall, der am 8. Februar während der Weiberfastnacht in einem Festzelt in Denklingen geschah, hat nun das Amtsgericht Waldbröl beschäftigt. Was dort genau passierte, ist für die Beteiligten ein Rätsel, insbesondere für die Angeklagte Petra O., die sich wegen Körperverletzung verantworten musste.
Um 23:30 Uhr, als die Feiern in vollem Gange waren, soll Petra O. der 20-jährigen Jenny U. einen Faustschlag ins Gesicht versetzt haben. Ein Szenario, das von vielen in der feiernden Menge als überraschend empfunden wurde. „Ich habe nicht gewusst, was überhaupt geschah“, sagte die 38-jährige Krankenschwester. Für Abendstunden an Weiberfastnacht typisch, war auch Alkohol im Spiel, was die Erinnerungen der Anwesenden verwirrte.
Die Konfrontation im Festzelt
Die Angeklagte berichtete später, dass sie mit Freundinnen in das Festzelt gegangen sei, nachdem sie zuvor einige Drinks in einer anderen Location genossen hatten. Ihre Schilderung des Abends war von einem „totalen Gerangel“ an der Bar geprägt. Sie erwähnte, dass ihr selbst ein Glas Bier ins Gesicht geschüttet wurde, wobei sie zunächst nicht verstand, was vor sich ging. „Ich habe erstmal nichts mehr gesehen“, bemerkte sie und konnte sich nicht erklären, warum sie einen Faustschlag ausgeteilt haben sollte, den sie als nicht strafwürdig einstufte.
Um die Situation aufzuklären, traten auch drei ihrer Freundinnen als Zeugen auf. Diese unterstützten größtenteils die Darstellung ihrer Freundin, indem sie erzählten, dass Petra O. von einer anderen Frau angerempelt wurde. Dass dabei das Bierglas fiel und auf sie landete, schien ihnen auch klar zu sein. Die Identität der anderen Frau und ihr Kostüm konnten sich jedoch niemand mehr genau ins Gedächtnis rufen.
Auf der anderen Seite hatte Jenny U., die als Teufelchen verkleidet war und selbst angetrunken wirkte, ebenfalls eine andere Erinnerung an die Geschehnisse. Ihr Bericht hingegen stützte die Vorwürfe gegen Petra O. Sie schilderte, dass ein Getränkebecher gefallen sei, was einige Gäste durchnässt habe. „Ich habe nichts geahnt, als ich die Faust im Gesicht bekam“, sagte sie. Trotz des Schocks war sie jedoch nicht verletzt und hatte lediglich eine Rötung zu beklagen.
Die Rolle der Zeugenaussagen
Aussage gegen Aussage stand im Raum und machte die Entscheidung für das Gericht nicht einfach. Zudem gab es eine weitere Zeugin, die unabhängig von den beiden Freundeskreisen war. Sie beobachtete die Situation aus einiger Entfernung und erzählte den Richtern, dass sie Petra O. gesehen habe, die nach dem Vorfall „nass und sauer“ wirkte und ebenfalls eine andere Frau mit ihrem Getränk überschüttet habe. „Ich bin dann dazwischen gegangen“, fügte sie hinzu, was die Schwere des Vorfalls möglicherweise verstärkte.
Nach Abschluss der Beweisaufnahme entschied Richter Kevin Haase, die Verhandlung auszusetzen und ein Rechtsgespräch zu führen. Letztlich wurde das Verfahren gegen Petra O. eingestellt, allerdings unter der Bedingung, dass sie eine Zahlung von 300 Euro an eine karitative Einrichtung leistet. Der Richter äußerte, dass er nachvollziehen könne, dass die 38-Jährige sich durch das Bierglas provoziert fühlte und erklärte, es sei nicht im Sinne des Gerichts, dass diese Trunkenheitsgeschichte zu einer Vorstrafe führen sollte.
Dieser Vorfall bei Weiberfastnacht zeigt, wie schnell sich Feiern in Auseinandersetzungen verwandeln können, besonders wenn Alkohol im Spiel ist. Ein Nachspiel, das für alle Beteiligten eine Lehre sein könnte, wie wichtig es ist, auch in fröhlichen Momenten die Kontrolle zu bewahren und Konflikte zu vermeiden. Für weitere Informationen zu diesem Fall, siehe die aktuelle Berichterstattung auf www.oberberg-aktuell.de.