Nümbrecht ist zu einem Schauplatz eines spannenden Konflikts im Rat geworden, der nun rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte. Dr. Iris Kunadt, die als fraktionslose Ratsmitglied auftritt, sieht sich im Streit mit der Verwaltung über die finanzielle Lage der Gemeinde. Diese Diskussion ist nicht neu, doch sie hat sich zugespitzt, nachdem Kunadt geheime Dokumente auf ihrer eigenen Webseite veröffentlicht hat. Nun wurde ihr ein Ordnungsgeld in Höhe von 200 Euro auferlegt, was zu einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung führen könnte.
Der kommunale Haushalt in Nümbrecht steht auf der Kippe, und die Kommunalaufsicht hat sogar angeordnet, dass in jeder Ratsitzung über den finanziellen Stand der Gemeinde berichtet wird. Dabei steht der Zielzeitraum bis 2031 im Fokus, in dem es darum geht, erhebliche Gewinne zu erwirtschaften, um Eigenkapital zurückzugewinnen. Unterschiedliche Ansichten über die Schwere der Situation zwischen Kunadt und den anderen Ratsmitgliedern, insbesondere Bürgermeister Hilko Redenius, have bereits zu hitzigen Diskussionen geführt.
Die umstrittene Webseite
Auf ihrer Webseite hallorathaus.de führt Kunadt ausgiebige Diskussionen über die finanzielle Situation der Gemeinde. Hier veröffentlicht sie nicht nur Artikel über die wirtschaftliche Lage des Parkhotels, sondern auch verschiedene Dokumente und Screenshots, die aus ihren Sitzungen stammen. Spezifisch umstritten sind dabei nichtöffentliche Inhalte, die sie in der Vergangenheit veröffentlicht hat – darunter eine Stellungnahme an die Kommunalaufsicht, die ursprünglich nur in einer nichtöffentlichen Sitzung behandelt wurde.
Die Verwaltung wirft Kunadt vor, dass sie gegen ihre Verschwiegenheitspflicht verstoßen hat, die in der Gemeindeordnung für Nordrhein-Westfalen festgelegt ist. Diese besagt, dass Ratsmitglieder die Inhalte nichtöffentlicher Sitzungen entsprechend schützen müssen. Trotz mehrerer Aufforderungen der Verwaltung, die betreffenden Dokumente von ihrer Webseite zu entfernen, blieben diese unverändert online. Diese Behauptung der Verwaltung basiert auf dem Verdacht, dass Kunadt bewusst in der Öffentlichkeit ein Bild diffuser Informationen verbreitet hat, das gegen geltende Vorschriften verstößt.
Rechtliche Argumente im Fokus
Kunadt selbst sieht sich jedoch im Recht und hat in einer Stellungnahme betont, dass sie nicht in der Lage war, fristgerecht zu reagieren, weil sie die Aufforderung erst nach ihrem Urlaub erhielt. Ein Fachjurist hat ihr dessen Meinung nach bestätigt, dass die veröffentlichten Dokumente rechtmäßig seien, da die kommunalen Gremien angeblich nie einen Antrag auf die Geheimhaltung dieser Informationen gestellt hätten.
„Die Gemeindeordnung NRW erfordert eine formale Begründung für die Nichtöffentlichkeit von Sitzungsteilen“, erklärte Kunadt. Sie behauptet, dass die Verwaltung die Öffentlichkeit nicht ordnungsgemäß hergestellt habe und dass die Offenlegung dieser Informationen im Interesse der Gemeinde liege. Ihre Argumentation ist klar: Das Licht der Öffentlichkeit sei nötig, um potenzielle Schäden von der Gemeinde abzuwenden, was sie als eine wichtige Pflicht für alle Ratsmitglieder erachtet.
In der Ratssitzung wurde das Ordnungsgeld mit einer Mehrheit von 22 Stimmen beschlossen, wobei die Grünen sich enthielten. Lediglich Rainer Galunder von der WGHL stellte skeptische Fragen zu den Vorgehensweisen der Verwaltung. Obwohl das Ordnungsgeld nun beschlossen ist, wird der Konflikt zwischen Kunadt und der Verwaltung in die nächste Runde gehen, da sie sich entschieden hat, diesen Beschluss gerichtlich anzufechten.
– NAG