In einem bemerkenswerten juristischen Fall in Gummersbach steht die rechtliche Auseinandersetzung um einen Verkehrsunfall im Mittelpunkt. Am Amtsgericht wurde heute über die Vorwürfe gegen den 44-jährigen Mustafa Z. diskutiert, der sich für Fahrerflucht verantworten musste. Trotz eines Freispruchs ist der Weg zur Rückkehr seines Führerscheins noch nicht geebnet.
Die Geschehnisse, die sich am 23. September in Engelskirchen-Rommersberg an der Leppestraße zuspitzten, waren unstrittig. Zwei Mercedes kollidierten, wobei der Unfallverursacher zunächst einen am Straßenrand abgestellten Wagen streifte und dann die Front des zweiten Mercedes rammte, bevor er sich vom Unfallort entfernte. Es entstand ein Schaden von etwa 8.000 Euro. Den Zeugen fehlte jedoch die Fähigkeit, den Fahrer zu identifizieren.
Der Vorwurf der Fahrerflucht
Während der Verhandlung wurde der Angeklagte von Richter Ulrich Neef und dem Gericht mit dem Vorwurf konfrontiert, am Tag des Vorfalls am Steuer gesessen zu haben. Mustafa Z. wies diese Beschuldigungen entschieden zurück und präsentierte als Beweis eine Krankschreibung. Er berichtete, dass er am Unfalltag aufgrund einer Krampfadernoperation im Krankenhaus sein musste. Diese Informationen ließ er auch seiner Frau mitteilen, als diese dem Geschädigten den Zutritt zu ihrem Haus verweigerte. Es war dieser Austausch, der den späteren Vorfall in Gang setzte, als Z. zu seinem Fahrzeug zurückkehrte und dann zur Leppestraße fuhr, um eine Adresse in das Navigationssystem einzugeben.
Obwohl der Geschädigte und eine Zeugin nicht bestätigen konnten, wer das Fahrzeug fuhr, hatte der Geschädigte Mustafa Z. bei der Polizei als möglichen Verursacher genannt. Überrascht über die gegen ihn erhobenen Vorwürfe erschien Z. noch am selben Abend auf der Polizeistation, nur um dort festzustellen, dass sein Führerschein eingezogen worden war, da er als „Beschuldigter“ im Polizeibericht vermerkt war. Z. äußerte sich enttäuscht über die Ermittlungsarbeit der Polizei und bezeichnete deren Vorgehen als unangemessen. Sein Anwalt, der die Verteidigung übernahm, beanstandete die einseitige Ermittlung, die zu immensen wirtschaftlichen Nachteilen für seinen Mandanten führte.
Ein Freispruch mit Folgen
Der Verteidiger betonte, dass Z. einen Fahrer engagieren musste, um weiterhin seiner Selbstständigkeit nachgehen zu können. Dennoch konnte keiner der 14 Mitarbeiter des Angeklagten bestätigen, dass sie am Steuer gesessen hatten. In einem unerwarteten Ende der Verhandlung plädierten Staatsanwalt und Verteidiger für einen Freispruch, was das Gericht auch gewährte. Ein Lichtblick für Z. ist, dass er trotz des fast einjährigen Führerscheinentzugs von der Staatskasse entschädigt wird. Allerdings bleibt sein Führerschein weiterhin unauffindbar.
Durch eine spezielle Bescheinigung, die Richter Neef ausstellte, darf der freigesprochene Mustaf Z. jedoch nun wieder selbst Auto fahren. Ein Schritt, der für ihn zwar Freiraum bringt, aber immer noch von den Unsicherheiten der vergangenen Wochen überschattet ist. Die Verhandlung brachte einige Klärungen, aber das Kapitel um den Unfall und die damit verbundenen rechtlichen Schwierigkeiten ist für den 44-Jährigen noch längst nicht abgeschlossen.
– NAG