MünsterUmwelt

Schutz für die Berkel-Aue: Naturschutzgebiet bleibt bis 2026 gesichert!

Münsters Bezirksregierung sichert das Naturschutzgebiet „Berkelaue II“ bis 2026, um bedrohte Tier- und Pflanzenarten vor dem Aussterben zu bewahren – eine entscheidende Maßnahme für den Schutz der ökologischen Vielfalt in Gescher und Stadtlohn!

In der Region Münster, genauer gesagt in den innerstädtischen Bereichen der Städte Gescher und Stadtlohn, gibt es gute Nachrichten für den Natur- und Umweltschutz. Das Naturschutzgebiet „Berkelaue II“ bleibt weiterhin unter Schutz. Diese Entscheidung wurde kürzlich durch die Bezirksregierung Münster in einer ordnungsbehördlichen Verordnung getroffen, die die Fortführung des Schutzes für zwei Jahre sichert.

Die Verordnung sichert das FFH-Gebiet (Fauna-Flora-Habitat) Berkel, bis das Gebiet in die bevorstehenden Landschaftspläne integriert werden kann. Diese Pläne werden aktuell vom Kreistag des Kreises Borken überarbeitet, und die Arbeiten sollen voraussichtlich im Herbst dieses Jahres beginnen. Der erste Schutzbeschluss trat im August 2022 in Kraft, nachdem die ursprüngliche Naturschutzgebietsverordnung abgelaufen war. Diese erste Maßnahme wurde vor zwei Jahren für zwei Jahre beschlossen und kann nun einmalig verlängert werden, was mit der aktuellen Verordnung erfolgt ist. Somit bleibt das Gebiet bis August 2026 geschützt.

Schutz der Biodiversität

Das FFH-Gebiet Berkel ist nicht nur lokal, sondern auch überregional von Bedeutung. Es ist essenziell, die Lebensräume der in diesem Gebiet vorkommenden, teilweise stark gefährdeten Tier- und Pflanzenarten zu erhalten und zu regenerieren. Besonders Augenmerk liegt auf den Auenlebensräumen, die viele spezialisierte Arten wie das Bachneunauge, die Groppe und den Fischotter beherbergen. Deren Schutz ist entscheidend, da diese Arten in ihrem Bestand gefährdet sind.

Kurze Werbeeinblendung

Ein zentraler Aspekt des Naturschutzgebietes ist die Berkel selbst, die als ökologische Achse fungiert. Sie ist Teil des europäischen Naturschutznetzes Natura 2000, das darauf abzielt, gefährdete Lebensräume und Arten zu schützen. Durch die Integration in die zukünftigen Landschaftspläne wird eine langfristige Sicherung des Gebiets gewährleistet. Dies entspricht nicht nur den nationalen, sondern auch den EU-Vorgaben zum Schutz europarechtlich geschützter Flächen.

Die Bezirksregierung Münster mit ihrer Entscheidung zeigt, wie wichtig der Schutz von Naturressourcen und Biodiversität ist, insbesondere in städtischen Gebieten, wo der Druck durch Entwicklung und Urbanisierung oft hoch ist. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Arbeiten an den Landschaftsplänen entwickeln werden und welche konkreten Maßnahmen zum Schutz dieser wertvollen Lebensräume in den kommenden Jahren ergriffen werden.

Für weitere Informationen bietet www.bezreg-muenster.de eine umfassende Übersicht über die Situation im Naturschutzgebiet „Berkelaue II“.

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"