Münster wurde am frühen Donnerstagmorgen, den 12. September, in eine unerwartete Situation verwickelt, als ein Brandmeldealarm im Hauptbahnhof manuell ausgelöst wurde. Kurz nach 3:58 Uhr fiel der Alarm, was unverzüglich einen Einsatz von Feuerwehr und Polizei nach sich zog. Diese rückten mit zwei Löschzügen an, um möglichen Brandgefahren entgegenzuwirken. Die Situation stellte sich jedoch schnell als harmlos heraus, da der Alarm unberechtigt ausgelöst wurde.
Wie sich später herausstellte, hatten Mitarbeiter der DB-Sicherheit einen Mann beobachtet, der den Alarmknopf betätigt hatte, bevor er sich schnell von der Szene entfernte. Die daraufhin ausgewerteten Videoaufnahmen aus dem Bahnhof bestätigten dieses Verhalten und machten deutlich, dass der Mann, nachdem er den Alarm gezündet hatte, den Bahnhof mit einem Zug in Richtung Recklinghausen verließ.
Festnahme und rechtliche Konsequenzen
Die Bundespolizei handelte zügig und informierte ihre Kollegen im Bahnhof Recklinghausen über den Vorfall. Dort trafen sie den gesuchten 34-jährigen Mann aus Baden-Baden im Zug an. Bei der Identitätsüberprüfung stellte sich heraus, dass gegen ihn bereits ein Haftbefehl wegen des Missbrauchs von Notrufen vorlag. Die Staatsanwaltschaft Hagen hatte ihn wegen ähnlicher Vorwürfe zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben.
Die Bundespolizei entschloss sich, ein erneutes Ermittlungsverfahren einzuleiten, diesmal aufgrund der aktuellen Tat. Es ist bemerkenswert, dass der missbräuchliche Alarm keine Auswirkungen auf den Bahnverkehr hatte, was möglicherweise das ohnehin schon angespannte Mobilitätskonzept während der Nachtstunden positiv beeinflusste. Die Sicherheitskräfte zeigen sich dennoch besorgt über solche Vorfälle, die nicht nur Ressourcen binden, sondern auch ernsthafte Konsequenzen für die Täter nach sich ziehen können.
In Zeiten, in denen Notrufsysteme von entscheidender Bedeutung für die öffentliche Sicherheit sind, wird deutlich, wie wichtig das verantwortungsvolle Verhalten aller Bürger ist. Missbräuchliche Alarmierungen können im schlimmsten Fall dazu führen, dass echte Notfälle nicht rechtzeitig behandelt werden – ein Risiko, das niemand eingehen sollte.
Die Bundespolizei wird auch weiterhin wachsam über Vorfälle dieser Art sein, um solche Missbräuche zu verhindern und zu ahnden, wie bereits im Fall des 34-Jährigen in Münster geschehen, berichtet unter www.presseportal.de.