Münster

Münster: Regionalrat genehmigt umstrittenen Regionalplan 2024!

Münster steht vor einer entscheidenden Wende: Der Regionalrat Münsterland beschließt mit Mehrheit von CDU, SPD und FDP die zweite Offenlegung des Regionalplans, während die Grünen unterlegen sind – was bedeutet das für die Wohnbebauung und die Zukunft der Region?

Münster. In einer wegweisenden Sitzung hat der Regionalrat Münsterland am 23. September 2024 mit einer Mehrheit aus den Stimmen der CDU, SPD und FDP die zweite Offenlegung des Regionalplans Münsterland beschlossen. Dies geschah gegen die Gegenstimmen der Grünen. Das Vorgehen der Bezirksregierung, die als Planungsbehörde fungiert, wurde hiermit zur Fortsetzung des Verfahrens autorisiert. Nach einer ersten Diskussion im Sommer wurden bereits rund 1200 Stellungnahmen sowie die Ergebnisse aus zehn Erörterungssitzungen in den überarbeiteten Planentwurf eingearbeitet, was in einer Anpassung von mehr als 12.000 Seiten des Planungswerks resultierte.

Ein zentrales Thema in dieser Sitzung waren die Änderungen, die in die neue Offenlage aufgenommen werden sollen. So gibt es Pläne, die Potenzialflächen der Stadt Münster für Wohnbau in reduzierter Form zu erweitern. Ebenfalls wurden den Städten Ahlen, Bocholt und Emsdetten höhere Bedarfe an Hektar für Bauflächen zugesprochen. In der Gemeinde Lotte ist zudem eine Anpassung eines Gewerbegebiets vorgesehen. Während die Grünen Anträge einbrachten, um die Dichtewerte für die neu ausgewiesenen Wohngebiete zu senken und umfangreiche Schutzflächen aus der Bauleitplanung zu entfernen, wurden diese Vorschläge mehrheitlich abgelehnt.

Geplante nächste Schritte

Die Bezirksregierung als zuständige Regionalplanungsbehörde wird die beschlossenen Änderungen nun in die Planunterlagen integrieren. Geplant ist eine einmonatige Offenlegungsphase, die voraussichtlich Ende Oktober beginnen wird. In dieser Phase haben die Bürger wieder die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen Stellung zu den Änderungen im ersten Entwurf zu nehmen. Allerdings ist eine zweite Erörterung der Stellungnahmen nicht vorgesehen.

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Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Zeitrahmen für die Entscheidungsfindung. Der Regionalrat wird voraussichtlich im Frühjahr 2025 den final überarbeiteten Entwurf beschließen. Damit beabsichtigt man, das gesamte Verfahren innerhalb einer Wahlperiode abzuschließen, sodass dies noch vor der nächsten Kommunalwahl möglich ist. Der schnelle Fortschritt in diesem Verfahren zeigt das Bestreben des Regionalrats, die Planungen und zukünftigen Entwicklungen zügig voran zu treiben.

Um die langfristigen Auswirkungen dieser Planungen besser zu verstehen, wird die Regionalplanungsbehörde zudem das Freiraumkonzept in Verbindung mit der anstehenden dritten Änderung des Landesentwicklungsplanes NRW (LEP) überprüfen. Dies könnte möglicherweise Einfluss auf die Flächennutzungsplanung in der Region haben und zeigt ein gewisses Bewusstsein für die Notwendigkeit einer nachhaltigen Entwicklung. Die fortgesetzten Planungen und die anvisierte Transparenz in den Verfahren könnten auch dazu beitragen, öffentliche Bedenken zu adressieren und die Akzeptanz der Bürger für die neuen Entwicklungen zu erhöhen.

Diese Entwicklungen sind bedeutsam, da sie eine klare Richtung für die zukünftige Raumentwicklung im Münsterland aufzeigen und die Wohnungsbaupolitik in der Region entscheidend mitgestalten werden. Über die genauen Auswirkungen auf die lokale Bevölkerung, insbesondere in Bezug auf Wohnraum und Gewerbeflächen, wird sicherlich intensiv diskutiert werden.

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