Bei der diesjährigen Christmette im Freiburger Münster kam es zu einem unerwarteten Eklat, als Erzbischof Stephan Burger den Gottesdienst unterbrechen musste. Nach einem bewegenden Auftritt der Domsingknaben wurde zunächst mit lautem Beifall für den Dirigenten Boris Böhmann reagiert. Unmittelbar danach folgten jedoch Protestrufe, die die Veranstaltung erheblich störten. In diesem Zusammenhang schaltete das katholische Fernsehen k-tv die Übertragung ab und bezeichnete die Störung als mutwillig.
Diese Auseinandersetzung dreht sich um die Kündigung von Boris Böhmann, die im Sommer ausgesprochen wurde und bis Ende Februar 2025 gelten soll. Während des Gottesdienstes wurden Flyer verteilt, die zur Rücknahme der Kündigung aufforderten und Unterschriften für eine Petition sammelten. Diese Petition richtet sich gegen das Domkapitel der Erzdiözese und hebt die Unsicherheit und Bestürzung unter den rund 300 betroffenen Sängerinnen und Sängern hervor. Trotz mehrerer Gesprächsversuche der Chorvertreter mit dem Domkapitel blieb eine Lösung aus.
Konflikte und Proteste
Der Sprecher des Erzbistums, Marc Mudrak, wies in seiner Stellungnahme darauf hin, dass die Störung mutwillig erfolgt sei und aus Datenschutzgründen keine detaillierten Informationen über die Kündigung preisgegeben werden könnten. Die Gründe für diese Entscheidung sind das Ergebnis einer langen Vorgeschichte, die von zahlreichen Konflikten geprägt ist. Der Domfabrikfonds sah die Kündigung letztendlich als letzten Ausweg nach gescheiterten Schlichtungsversuchen an.
Die Erzdiözese kritisierte die Protestform als ungeeignet während des Gottesdienstes und betonte, dass viele Besucher nicht in den Konflikt involviert seien. Mudrak hob zudem die Notwendigkeit eines Neuanfangs in der Leitung der Dommusik hervor. Die Reaktionen während des Schlusssegens, bei dem Gelächter zu hören war, sowie der erneute Applaus und Sprechchöre für Böhmann nach der Messfeier verdeutlichen die emotionale Lage der Anwesenden.
Die Kündigung von Boris Böhmann, die Grundlage für die Proteste war, wurde in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren angesprochen und war Gegenstand intensiver interner Auseinandersetzungen. Eine Klage gegen die Kündigung wurde vom Arbeitsgericht Freiburg abgewiesen, ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Mehr zu den Vorfällen berichten rnd.de und katholisch.de.
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