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Revolution im Fußball? EuGH-Urteil könnte Transfersystem auf den Kopf stellen!

Wegweisendes Urteil des EuGH zu Transferregeln stellt die Kernbestimmungen der FIFA auf den Prüfstand: Der Fall von Ex-Profi Lassana Diarra könnte den europäischen Fußball revolutionieren und die Haftung neuer Vereine bei Vertragskündigungen auf den Kopf stellen!

In den letzten Tagen hat ein bedeutendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) für Aufregung im Weltfußball gesorgt. Der Fall dreht sich um den ehemaligen französischen Profi Lassana Diarra, dessen Konflikt mit der FIFA und einem früheren Club nun weitreichende Auswirkungen auf das internationale Transfersystem haben könnte. Während einige die Entscheidung als einen revolutionären Schritt in Richtung einer faireren Regelung sehen, sieht der Weltverband FIFA sein Transfersystem nach wie vor weitgehend bestätigt.

Der EuGH stellte fest, dass bestimmte Vorschriften der FIFA zu internationalen Transfers, insbesondere die Regelungen zur vorzeitigen Vertragskündigung eines Spielers, gegen das Unionsrecht verstoßen. Im konkreten Fall von Diarra, der im Jahr 2014 mit einer Strafe von 10,5 Millionen Euro belegt wurde, weil er seinen Vertrag mit Lokomotive Moskau ohne triftigen Grund kündigte, musste auch der neue Verein, der den Spieler verpflichten möchte, für diese Strafe haften. Dies führte zu dem Urteil, dass solche Vorschriften sowohl Spieler als auch die interessierten Vereine rechtlich und finanziell übermäßig belasten.

Hintergründe des Urteils

Diarra und seine Rechtsanwälte hatten gegen die FIFA und den belgischen Fußballverband Klage auf Schadenersatz und Verdienstausfall eingereicht, nachdem ein Wechsel zu Sporting Charleroi scheiterte. Die Anwälte betrachteten das Urteil als großen Erfolg, da es enorme Auswirkungen auf die Regulierung des Arbeitsmarktes im Fußball haben könnte. Die Spielergewerkschaft Fifpro, die Diarra unterstützte, feierte das Urteil ebenfalls als bedeutend für die Zukunft des Profifußballs.

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In der Folge wird die FIFA nun gezwungen sein, ihre Regularien zu überdenken. Laut Paul Lambertz, ein Fachanwalt für Sportrecht, könnte es notwendig sein, die Haftung für neue Vereine in solchen Fällen zu ändern. Die FIFA wiederum hält an der Position fest, dass die meisten ihrer Regelungen weiterhin gültig sind und nur einzelne Absätze strittig seien.

Auswirkungen auf die Fußballwelt

Die Reaktionen auf das Urteil sind durchweg gemischt. Während Teile der Medien von einem „Bosman 2.0“ sprechen, was auf eine mögliche Revolution in den Transfersystemen hindeutet, betont Lambertz, dass die grundsätzlichen Sanktionen für Spieler bei einer Vertragskündigung ohne triftigen Grund Bestand haben bleiben. Die Frage, ob auch die Verträge im Fußball generell verändert werden, bleibt daher offen.

Das spezifische Urteil im Fall Diarra wurde an ein belgisches Gericht zurückverwiesen, doch ist das Urteil des EuGH bindend. Ob die FIFA in ihrer Struktur die nötigen Anpassungen vornehmen kann, wird sich zeigen müssen. Es bleibt abzuwarten, wie die FIFA ihre Regelungen anpassen wird, um rechtlichen Anforderungen und dem Bedürfnis nach Wettbewerbsgerechtigkeit gerecht zu werden.

Ein weiteres Merkmal des Urteils ist die Erlaubnis, dass Beschränkungen der Freizügigkeit von Spielern unter bestimmten Umständen gerechtfertigt sein können, um die Wettbewerbsfähigkeit aufrechtzuerhalten. Im Fall von Diarra jedoch sahen die Richter Anzeichen dafür, dass die FIFA mit ihren Regelungen über das Notwendige hinausgeht.

Für weitere Informationen, siehe die aktuelle Berichterstattung auf www.radiomuelheim.de.


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