In einem bedeutenden Schritt zur Verbesserung der Rechte von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen hat der Kreis Mettmann eine neue Ombudsstelle eingerichtet. Diese Initiative zielt darauf ab, Konflikte in Pflege- und Betreuungseinrichtungen unkompliziert zu klären und Nutzern sowie deren Familien eine Anlaufstelle für Beschwerden zu bieten.
Die neu geschaffene Ombudsstelle wird als zentrale Anlaufstelle fungieren, um Sachsen und deren Angehörigen bei Problemen wie Zimmerbelegung, Verlust von Wertgegenständen oder Vertragsfragen zu helfen. Die Ombudspersonen werden als neutrale Vermittler agieren, die unabhängig von den beteiligten Einrichtungen arbeiten und unbürokratische Lösungen anstreben. Ihre Tätigkeit soll eine außergerichtliche Schlichtung von Konflikten zwischen Pflegeeinrichtungen und deren Nutzern ermöglichen, was insbesondere für die betroffenen Familien eine Erleichterung darstellt.
Wer wird gesucht?
Für diesen wichtigen Dienst werden insgesamt drei Ombudspersonen gesucht. Die Zuteilung erfolgt geographisch: Eine Person wird für die nördlichen Städte Ratingen, Heiligenhaus und Velbert zuständig sein, eine andere für die Städte Wülfrath, Mettmann, Erkrath und Haan, während die dritte Ombudsperson für den südlichen Teil des Kreises, das heißt Hilden, Monheim und Langenfeld, zuständig ist. Es handelt sich hierbei um ehrenamtliche Positionen, für die eine jährliche Aufwandsentschädigung von 840 Euro vorgesehen ist. Die Amtszeit beträgt drei Jahre.
Interessierte Bewerber sollten einige Anforderungen erfüllen. Grundlegende Kenntnisse des Wohn- und Teilhabegesetzes sowie des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes sind notwendig. Berufserfahrung im sozialen Bereich, Gesundheitswesen oder in der Sozialarbeit wäre von Vorteil, ebenso wie eine gewisse Lebensreife. Zudem müssen Bewerber ein Führungszeugnis vorlegen. Die Ombudspersonen sind verpflichtet, der Heimaufsicht jährlich Bericht zu erstatten.
So können Sie sich bewerben
Wer sich für diese Herausforderung interessiert, kann sich direkt mit der Heimaufsicht des Kreises Mettmann in Verbindung setzen. Telefonisch erreichen können interessierte Kandidaten Frank Albers unter 02104 992136 oder Matthias Leidinger unter 02104 992107. Alternativ besteht die Möglichkeit, eine E-Mail an heimaufsicht@kreis-mettmann.de zu senden. Detailliertere Informationen sind zudem auf der offiziellen Website des Kreises Mettmann zu finden, wo unter dem Suchbegriff „Ombudspersonen“ weitere Einzelheiten bereitgestellt werden.
Die Einrichtung dieser Ombudsstelle ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Rechte von älteren und pflegebedürftigen Menschen, und könnte dazu beitragen, das Vertrauen in Pflegeeinrichtungen zu festigen. Diese Initiative stellt sicher, dass die Stimmen der Nutzer und ihrer Angehörigen gehört werden, und diese in die Entscheidungsprozesse einbezogen werden.
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