Märkischer KreisNordrhein-Westfalen

Masern-Ausbruch im Märkischen Kreis: Schutzmaßnahmen und aktuelle Fälle

Im Märkischen Kreis wurden am 4. September insgesamt 28 Masernfälle bei nicht geimpften Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen gemeldet, was zu besorgniserregenden gesundheitlichen Risiken führt und präventive Maßnahmen in Schulen erforderte.

Im Märkischen Kreis, einer Region in Nordrhein-Westfalen, wurde am 4. September eine besorgniserregende Zahl von 28 klinisch bestätigten Masern-Fällen gemeldet. Diese Infektionskrankheit betrifft nicht nur Kinder, sondern auch Jugendliche und Erwachsene, wobei alle Betroffenen keinen ausreichenden Impfschutz hatten. Besonders alarmierend ist, dass ein Kind aufgrund der Schwere der Erkrankung in eine Kinderklinik eingewiesen werden musste, was die potenziellen Risiken der Erkrankung verdeutlicht.

Derzeit konzentrieren sich die Masern-Fälle auf die Städte Hemer, Meinerzhagen und Kierspe, wobei die Zahlen 19, 4 und 5 Betroffene aus diesen Städten verzeichnen. Das örtliche Gesundheitsamt hat bereits reagiert und vorsorgliche Maßnahmen an Schulen getroffen – so wurden an der Europaschule Hemer, der Freiherr-vom-Stein Schule Hemer sowie der Gesamtschule Kierspe insgesamt 28 Kontaktpersonen wegen unzureichender Immunisierung für 21 Tage vom Unterricht ausgeschlossen. Diese Maßnahmen könnten möglicherweise auch in Verbindung mit Klassenfahrten zur Anwendung kommen, insbesondere wenn kein ausreichender Nachweis über den Impfschutz erbracht wird.

Schutzmaßnahmen und Impfempfehlungen

Zur Eindämmung der Ansteckungsgefahr ist es entscheidend, die eigene Impfung gegen Masern zu überprüfen und gegebenenfalls zu ergänzen. Experten empfehlen, dass nach 1970 geborene Erwachsene, die nicht mit Masern infiziert waren und keine dokumentierte Impfung haben, sich mindestens einmal mit einem MMR-Impfstoff, der gegen Masern, Mumps und Röteln immunisiert, impfen lassen sollten.

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Die Bedeutung des Impfschutzes wird besonders deutlich, wenn man bedenkt, wie hoch die Ansteckungsrate bei Masern ist. Die Krankheit kann bereits vier Tage vor dem Auftreten des charakteristischen Ausschlags übertragen werden und bleibt ansteckend bis zu vier Tage danach. Das ist ein Grund dafür, warum Gesundheitsämter bei Auffälligkeiten in Gemeinschaftseinrichtungen so rigoros handeln – Contact-Tracing und Ausschluss von ungeimpften Kontaktpersonen sind essenzielle Maßnahmen, um die Ausbreitung zu stoppen.

Verlauf und Komplikationen der Erkrankung

Masern beginnen meist mit grippeähnlichen Symptomen und Fieber, was von einer Lichtempfindlichkeit begleitet wird. Ungefähr zwei bis vier Tage nach den ersten Anzeichen zeigt sich der typische rötlich-braune Ausschlag. Diese Krankheit gilt als hochinfektiös und kann insbesondere für ungeimpfte Personen verheerende Folgen haben.

Trotz der Tatsache, dass Masern oft als Kinderkrankheit dargestellt werden, sind die Risiken erheblich. Sie können zu ernsthaften Komplikationen führen, wie z. B. einer Traumatisierung des Immunsystems, einer Lungenentzündung oder gar einer Hirnentzündung, die in bis zu 20 Prozent der Fälle tödlich enden kann. Besonders beunruhigend ist die „subakute sklerosierende Panenzephalitis“ (SSPE), eine seltene, aber immer tödliche Komplikation, die Jahre nach der Infektion auftreten kann.

Angesichts dieser Risiken und der aktuellen Infektionslage ist die Meldung von Verdachtsfällen an die zuständigen Gesundheitsbehörden von hoher Bedeutung. Ärzte sind gesetzlich verpflichtet, Erkrankungen und Verdachtsfälle sofort zu melden, um eine schnelle Reaktion und mögliche Quarantänemaßnahmen einzuleiten. Die Behandlung in Arztpraxen sollte nur nach vorheriger telefonischer Absprache erfolgen, um eine Ansteckung anderer Patienten zu verhindern.

– NAG

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