Der Evangelische Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg hat kürzlich bedeutende Schritte unternommen, um seine Finanzsatzung zu modernisieren. Diese Anpassungen sind notwendig geworden, da die bestehenden Regelungen aus dem Jahr 2007 stammen und sich mittlerweile die Bedingungen in der finanziellen Landschaft der Kirchen verändert haben. Ein erster Entwurf zu diesen Anpassungen wurde während einer Sondersynode am 20. September vorgestellt. Ursprünglich war geplant, die neue Satzung bereits im November 2024 zu verabschieden, doch aufgrund des erkennbaren Beratungsbedarfs wurde der Zeitrahmen überarbeitet. Stattdessen soll die neue Regelung nun bei der Frühjahrstagung der Kreissynode am 24. Mai 2025 diskutiert und verabschiedet werden, sodass sie im Januar 2026 in Kraft treten könnte.
Um den Gemeinden die Möglichkeit zu geben, intensiv an dieser Reform mitzuarbeiten, wurde ein neuer Fahrplan aufgestellt. In den kommenden Monaten sollen alle Gemeinden in den verschiedenen Kooperationsräumen ihre Ideen und Anmerkungen sammeln und in einer Arbeitsgruppe diskutieren. Dies zeigt den Willen des Kreissynodalvorstands, eine fundierte und durchdachte Entscheidung zu treffen, die auf breiter Basis getragen wird.
Neuregelungen zur Pfarrbesoldung
Ein zentraler Nerv der Diskussion war die zukünftige Regelung der Pfarrbesoldung. Der Verwaltungsleiter des Kreiskirchenamtes Sauerland-Hellweg, Bernd Göbert, erklärte, dass die bisherige Praxis, bei der die Gemeinden die Gehälter der Pfarrer vorstrecken und erst danach eine Erstattung erhalten, nicht länger tragbar sei. Zukünftig soll die Auszahlung der Besoldungen zentral über den Kirchenkreis erfolgen. Diese Änderung wurde auch durch den Personalmangel im Bereich „Verkündigung und Seelsorge“ bedingt, der dazu führt, dass Gemeinden viele Aufgaben auf die Kreisebene übertragen müssen.
„Unsere Arbeit als Pfarrer wird immer stärker auf den Kirchenkreis verlagert“, merkte Pfarrer Steffen Pogorzelski an. Diese Transformation wirft grundlegende Fragen zur Zukunft der Gemeindearbeit auf und stellt die Balance zwischen der lokalen Präsenz und einer zentralen Organisation in den Fokus. Die Neuregelung der Kirchensteuereinnahmen spielt dabei eine entscheidende Rolle, da sie künftig nach der Anzahl der Gemeindeglieder statt der Gemeindefläche verteilt werden soll, um eine gerechtere Verteilung zu gewährleisten.
Finanzierung und Unterstützung von Projekten
Ein weiterer Aspekt der neuen Satzung betrifft die finanziellen Zuweisungen für verschiedene Projekte, wie die Erhaltung von Kirchengebäuden und die Unterstützung von Kindertagesstätten sowie der Jugendarbeit. Bisher erhalten die Kitas Zuschüsse pro Gruppe, während die neuen Regelungen eine festgelegte Zuweisung in Höhe von bis zu 30 Prozent des Trägeranteils vorsehen. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die finanzielle Unterstützung vor Ort zu verbessern.
Greta Bappert, die Vorsitzende des Finanzausschusses, betonte die Dringlichkeit dieser Veränderungen, um den Herausforderungen der Zukunft gewachsen zu sein. Auch die Transparenz in der Finanzierung diakonischer Aufgaben könnte durch die Anpassungen erhöht werden. Dies sei notwendig, um ein solides Fundament für die kommenden Jahre zu schaffen und die jeweiligen Gemeinden zukunftssicher aufzustellen.
Die Diskussionen unter den Synodalen zeigen, dass nachdenkliche und konzentrierte Gesichter während der Gespräche über diese weitreichenden Veränderungen zu sehen waren. Die Angst vor ungewissen Zukunftsszenarien wurde immer wieder thematisiert, doch Superintendent Dr. Christoph Grote appellierte an eine sachliche Auseinandersetzung mit den Herausforderungen. Obgleich die Thematik komplex ist, bietet die durchdachte Neustrukturierung eine Chance, die Arbeit der Kirche anzupassen und gleichzeitig ihre Relevanz in der heutigen Gesellschaft zu sichern.
Im Kontext der neuen Finanzsatzung trat auch ein Schutzkonzept in Kraft, welches dem Schutz vor sexualisierter Gewalt in der Kirche dient. Dies zeigt, dass auch soziale Verantwortung und Sicherheit für die Kirchenmitglieder höchste Priorität haben müssen. Einhellig wurden die neuen Regelungen von der Synode beschlossen und treten sofort in Kraft.