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Freiburgs Protest erfolgreich: Spiel gegen Leverkusen muss wiederholt werden!

Nach einem historischen Urteil hat das DFB-Sportgericht die Wertung des Spiels zwischen SC Freiburg und Bayer Leverkusen vom 31. August 2024 mit 2:3 aufgehoben, weil der entscheidende Strafstoß aufgrund eines Regelverstoßes der Schiedsrichterin wiederholt werden musste – ein Skandal, der die gesamte Saison der Google Pixel Frauen-Bundesliga beeinflussen könnte!

In einem überraschenden Urteil hat das DFB-Sportgericht die Wertung des Spiels zwischen dem Sport-Club Freiburg und Bayer 04 Leverkusen, das am 31. August 2024 stattfand, aufgehoben. Die Entscheidung bedeutet, dass der ehemalige Endstand von 2:3 für Leverkusen nicht mehr gültig ist und das Spiel neu angesetzt werden muss. Dies folgt auf einen Einspruch des SC Freiburg, der auf mögliche Regelverstöße im Verlauf des Spiels hingewiesen hat.

Der Vorfall, der zum Einspruch führte, ereignete sich kurz vor dem Ende der Begegnung, als die Schiedsrichterin in der 88. Minute auf einen Strafstoß für Leverkusen entschied. Der ursprüngliche Strafstoß wurde verfehlt, doch aufgrund eines Signals von der Assistentin der Schiedsrichterin entschied sie, den Strafstoß wiederholen zu lassen, da die Freiburger Torhüterin angeblich ihre Position auf der Torlinie verlassen hatte. Dieser wiederholte Strafstoß führte zum letztendlichen Endstand von 2:3.

Regelverstoß und Einspruch

Der SC Freiburg argumentierte, dass die Schiedsrichterin mit ihrer Entscheidung zur Wiederholung des Strafstoßes gegen die Fussballregeln verstoßen habe. Fußball-Regel 14, Ziffer 2, besagt, dass ein Strafstoß nur dann wiederholt werden muss, wenn das Vergehen des Torhüters einen klaren Einfluss auf den Schützen hatte. Laut dem Sportgericht wurde festgestellt, dass diese Regel in diesem speziellen Fall nicht beachtet wurde.

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Zusätzlich argumentierte das Sportgericht, dass der Regelverstoß das Ergebnis des Spiels erheblich beeinflusst hat, insbesondere angesichts des Spielstands und der späten Spielminute. Dadurch wurde dem Einspruch von Freiburg stattgegeben, was für die Mannschaft eine bedeutende Wendung im Verlauf ihrer Saison bedeuten könnte.

Diese Entscheidung zeigt, wie sehr technische Entscheidungen im Fußball den Ausgang eines Spiels beeinflussen können und welche Bedeutung Regelkenntnis bei der Spielleitung hat. Die DFB-Ordnung sieht vor, dass gegen das Urteil des Einzelrichters innerhalb von 24 Stunden Einspruch eingelegt werden kann; es bleibt abzuwarten, ob Leverkusen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wird.

Bereits in der Vergangenheit gab es ähnliche Fälle, die die Fairness im Fußball infrage stellten. Auch die Diskussion um den VAR (Video-Assistent) wird immer wieder neu entfacht, wenn solch strittige Entscheidungen getroffen werden. Die Situation wirft zudem Fragen auf über die Konsistenz in der Anwendung der Regeln und deren Interpretation durch Schiedsrichter und deren Assistenten. Insgesamt könnte dieses Urteil weitreichende Folgen für alle Beteiligten in der Frauen-Bundesliga haben.

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Für eine detaillierte Betrachtung des Falls, siehe den Bericht auf www.dfb.de.

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