Am Donnerstagnachmittag fällte das Gericht sein Urteil gegen zwei Brüder aus Syrien, die im Zusammenhang mit einem gewalttätigen Vorfall in Schlebusch verurteilt wurden. Sie wurden zu Haftstrafen von achteinhalb und neun Jahren verurteilt, nachdem ihr Schwager am 1. März seine schweren Verletzungen, die er bei einem Angriff erlitten hatte, nicht überlebte. Der Vorfall ereignete sich am 18. Februar auf der Mülheimer Straße, wo die Brüder ihrem Schwager mit einem Messer und anderen Waffen zu Leibe rückten.
Das Gericht stellte fest, dass der 30-jährige Schwager insgesamt fast 20 Messerstiche erhielt, darunter 14 allein im Rücken. Die Vorsitzende Richterin, Sabine Kretzschmar, erklärte, dass es sich zwar nicht um ein „Mordkomplott“ handele, aber die Brüder dennoch als gemeinschaftliche Täter des Totschlags verantwortlich seien.
Die Ereignisse vor dem Gericht
Beide Brüder, 40 und 55 Jahre alt, hatten die Vorwürfe bis zuletzt vehement bestritten und verlangten ihre Freilassung. Ihre Verteidigerinnen, Kirstin Stolte und Karin Bölter, argumentierten, dass es keinen Beweis für ihre Schuld gebe. Diese Position wurde jedoch durch die Aussagen zahlreicher Zeugen und Videoaufzeichnungen entkräftet. Die Richterin führte aus, dass die Beweislast gegen die beiden Angeklagten erdrückend sei, insbesondere durch ein Video, das die „massiven Stichbewegungen“ des älteren Bruders zeigte.
Ein wichtiger Zeuge, der den Vorfall zufällig beobachtet hatte, schilderte, dass er mit seiner Familie in der Nähe war, als er die Prügelei sah und versuchte, die Situation zu deeskalieren. Er erinnerte sich daran, dass ein Mann mit einem Messer auf ihn zukam, was ihn dazu brachte, die Polizei zu rufen. Dies stellte sich als entscheidender Moment heraus, da das Video die Beweislage stark unterstützte.
Familienkonflikt und tragischen Hintergrund
Die Hintergründe des Vorfalls sind komplex und beinhalten familiäre Spannungen und Konflikte. Die beiden verfeindeten Familien sind durch Eheverhältnisse miteinander verbunden. Involviert ist auch ein dritter Bruder, der in einer schwierigen Ehe mit einer Schwester des Opfers steckt. Tragischerweise wurde dieser Mann am 12. Mai an der libanesisch-syrischen Grenze erschossen, anscheinend von Verwandten seiner Frau. Der Richterin zufolge sind diese fortdauernden Konflikte symptomatisch für eine tiefere, erschütternde Familiengeschichte.
Das Gericht schloss mit einem Appell zur Beendigung des Teufelskreises der Gewalt. Kretzschmar warnte: „Die Spirale der Gewalt ließe sich fortsetzen. Damit wäre niemandem gedient.“ Dies verweist nicht nur auf die unmittelbaren familiären Auseinandersetzungen, sondern auch auf die erweiterte Problematik innerhalb der Gemeinschaft, die durch solch tragische Vorfälle geprägt ist.
Nach der Urteilsverkündung kam es im Gerichtssaal zu verbalen Auseinandersetzungen und einem erhöhten Polizeiaufgebot, was die Spannungen deutlich machte, die durch den Fall verursacht wurden. Die Polizei war gezwungen, zusätzliche Kräfte zu entsenden, um eine friedliche Evakuierung aller Beteiligten sicherzustellen und nicht weiterführende Konflikte zu verhindern.
Für weitere Details und Analysen zu diesem Fall bieten verschiedene Quellen umfangreiche Berichterstattung, wie in einem Artikel von www.ksta.de zu lesen ist.