Krefeld

Identitätsschwindel im Asylverfahren: NRW Führt Strafen Ein!

Ein alarmierender Fall hat die Aufmerksamkeit der deutschen Behörden auf sich gezogen: Hassan N., der mutmaßliche Brandstifter eines Kinos in Krefeld, hat, ähnlich wie Anis Amri, der zuständige Attentäter des Weihnachtsmarktes in Berlin, zahlreiche falsche Identitäten angegeben. Während Amri 14 verschiedene Identitäten angab, beläuft sich die Zahl bei Hassan N. auf über 27. Diese Praktiken werfen ein grelles Licht auf die Herausforderungen der Behörden, solche Mehrfachidentitäten zu erkennen und zu bekämpfen.

Die Diskussion über Identitätenschwindel kommt nicht von ungefähr. Nach dem Anschlag von Amri im Jahre 2016 begann ein reger Austausch über die Notwendigkeit, die Behörden in die Lage zu versetzen, Mehrfachidentitäten aufzudecken. WDR-Investigativ Journalist Manuel Bewarder berichtet, dass die Behörden nun besser in der Lage sind, die Identitäten von Asylbewerbern zu prüfen: “Es gibt vielleicht verschiedene Namen, jedoch werden die Fingerabdrücke zusammengeführt,” erklärte er. Trotz dieser Fortschritte bleibt die Identität von Hassan N. unklar, und sein iranischer Pass, laut dem er als Staatsbürger identifiziert werden könnte, fehlt. Dies hat zur Folge, dass eine Abschiebung in den Iran momentan nicht möglich ist.

Neue gesetzliche Möglichkeiten für die Behörden

Erschreckend ist, dass, bis zum Inkrafttreten des Rückführungsverbesserungsgesetzes am 26. Februar 2024, das bewusste Verschleiern der Identität im Asylverfahren nicht strafrechtlich verfolgt werden konnte. Nordrhein-Westfalen hatte bereits 2017 nach dem Amri-Anschlag auf rechtliche Maßnahmen gedrängt, um diese Lücke zu schließen. Die neue Gesetzgebung ermöglicht es nun, falsche Angaben im Asylverfahren mit Freiheitsstrafen oder Geldstrafen zu ahnden. Der Gesetzesentwurf legt fest, dass die Nichtherausgabe von Dokumenten, einschließlich Pässe, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft werden kann.

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Die Ankündigungen und Richtlinien über diese Gesetzesänderungen scheinen jedoch nicht eine klare Kommunikation an die Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen erreicht zu haben. Auf die Anfrage des WDR nach einer offiziellen Mitteilung seitens der Landesregierung an die zuständigen Behörden, reagierte das Fluchtministerium und wies auf das Justizministerium als zuständig hin. Dort wurde auf einen Erlass verwiesen, der aus dem Jahr 2022 stammt und nicht die neuen Regelungen berücksichtigen kann, da diese erst zwei Jahre später in Kraft traten.

Unprozessierte Fälle und das Fehlen von Informationen

Ein zentrales Anliegen bleibt die unklare Informationslage bezüglich der Anwendung dieses neuen gesetzlichen Rahmens. So stellte sich die Frage, ob die Ausländerbehörden tatsächlich über die neuen Strafmöglichkeiten wegen Identitätsschwindel informiert wurden. In einem Interview mit dem WDR-Magazin Westpol wich die NRW-Fluchtministerin Josefine Paul (Grüne) direkt der Frage aus, wie die Behörden konkret unterrichtet wurden. Ihr Argument, dass kontinuierlich Informationen zum Rechtsrahmen bereitgestellt werden, weckt jedoch Zweifel, da präzise Details über die Neuerungen bislang unklar sind.

Besonders besorgniserregend bleibt, dass sowohl das Flucht- als auch das Justizministerium bisher keine Auskunft darüber geben konnten, wie viele Fälle von Identitätsschwindel tatsächlich in NRW strafrechtlich verfolgt wurden. Laut Ministerium sei eine Auswertung der bisherigen Verurteilungen nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich. Dies könnte daraufhin deuten, dass Identitätenschwindel im Asylverfahren in der Vergangenheit nicht konsequent verfolgt wurde, wodurch potentielle Sicherheitsrisiken in der Gesellschaft bestehen bleiben.

Die Lage wirft ein kritisches Licht auf die Effizienz der deutschen Asyl- und Behördensysteme. Trotz der gesetzgeberischen Bemühungen zur Eindämmung des Identitätenschwinds bleibt unklar, ob diese Maßnahmen maßgeblich zur Aufklärung und Prävention zukünftiger Straftaten führen können. Der Fall Hassan N. könnte daher der Initialpunkt für weitere bedeutsame Änderungen im Umgang mit Mehrfachidentitäten im deutschen Asylsystem sein.

Für weitere Informationen über diese Angelegenheit und die Gesetzesänderungen besuchen Sie bitte den Artikel auf www1.wdr.de.


Details zur Meldung
Genauer Ort bekannt?
Krefeld, Deutschland
Quelle
www1.wdr.de

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