Der laufende Strafprozess um den tragischen Tod einer 66-jährigen Autofahrerin, die auf der A3 bei Dellbrück von einer sich gelösten Betonplatte erschlagen wurde, ist in vollem Gange. Ein Beamter der Mordkommission berichtete vor dem Landgericht, dass er an der Unfallstelle sofort Beweise sicherte, einschließlich der Betonplatte und der Spuren vor Ort. Diese Beweise spielen eine entscheidende Rolle in dem Verfahren, in dem ein Ingenieur des Bauvorhabens wegen Totschlags durch Unterlassen angeklagt ist.
Bei seiner Ankunft an der Unfallstelle führte der Polizist eine Leichenschau durch und dokumentierte, dass die Autofahrerin offenbar von der Schallschutzplatte getötet wurde. „Die Leichenschau ist ein gängiger Bestandteil der Ermittlungen, um sicherzustellen, dass keine weiteren Ursachen für den Tod vorliegen“, erklärte er. Es wurde festgestellt, dass die Todesursache nicht natürlichen Ursprungs war, was anschließend im Totenschein vermerkt wurde.
Korrosionsschäden und ihre Bedeutung
Am Tag des Vorfalls, dem 13. November 2020, holte der Ermittler einen Gutachter hinzu, um die Ursachen des Unfalls genauer zu untersuchen. Dabei wurde festgestellt, dass die Haltekonstruktionen der Betonplatte erhebliche Korrosionsstellen aufwiesen. Diese Entdeckung könnte Aufschluss darüber geben, warum die Platte nachgab und die Unfallursache nicht nur in einem Missgeschick, sondern in möglichen baulichen Mängeln lag.
Ein weiterer wichtiger Aspekt der Ermittlungen ist, dass die Kölner Polizei 29 Aktenordner sowie digitale Datenträger vom Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen sichergestellt hat. Diese Dokumente, die zwischen 2006 und 2008 erstellt wurden, sind für das Bauprojekt von erheblicher Bedeutung. Bei einer Durchsuchung der mittlerweile insolventen Baufirma konnten wichtige Unterlagen gesichert werden, unter anderem Berechnungen, die belegen, dass die Tragfähigkeit mehrerer Lärmschutzwände nicht gegeben war. Besondere Aufmerksamkeit wurde den sieben Betonplatten gewidmet, die mit einer speziellen Winkelkonstruktion montiert worden waren.
Zudem führten die Erkenntnisse aus der Durchsuchung zu umfassenden Ermittlungen im Haus des ehemaligen Bereichsleiters der Baufirma. Dort fanden die Ermittler, neben verschiedenen Kostenrechnungen, auch den Terminkalender des Bereichsleiters, der dokumentiert, dass es regelmäßige Besprechungen im Baubüro in Dellbrück gab. Dies könnte darauf hindeuten, dass der Angeklagte häufig am Geschehen beteiligt war.
Verteidigung und Fortsetzung der Verhandlungen
Die Verteidigung, vertreten durch Kerstin Stirner, hat die Vorwürfe bereits mehrfach zurückgewiesen. Sie argumentierte, dass der 62-jährige Angeklagte nicht in alle Bauprojekte voll integriert gewesen sei, da er in mehrere Projekte gleichzeitig involviert war. Zudem sei für die Montage vor Ort ein verstorbener Bauleiter verantwortlich gewesen, der die Statik berechnete. Damit wird versucht, die Verantwortung vom Angeklagten zu nehmen, während sich der Prozess nun nahtlos fortsetzt und neue Entwicklungen erwarten lässt.
Die genauen Umstände und die Tragweite dieses Falls werden weiterhin diskutiert, da die Ermittlungen vertieft werden und die rechtlichen Folgen sich erst vollständig entfalten müssen. Aktualisierte Informationen sind für interessierte Leser hier verfügbar.