Ein tragischer Vorfall auf der Autobahn A3 bei Köln zieht weiterhin die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf sich. Der Prozess um den Tod einer 66-jährigen Frau, die durch das Herabfallen eines Mauerteils ums Leben kam, wurde kürzlich wiederaufgenommen. Im Mittelpunkt der Verhandlung steht ein 62-jähriger Bauingenieur, der jegliche Verantwortung für den Vorfall von sich weist.
Der Vorfall ereignete sich am 13. November 2020 und ist von schrecklichen Umständen geprägt. Ein Zeuge, der im Prozess aussagte, war direkt hinter dem Auto der Verunglückten unterwegs. Er berichtete vor dem Landgericht, dass sich das Mauerteil zunächst bewegt und dann fulminant auf das Fahrzeug der Frau niedergeschlagen hat. Trotz seiner Warnung durch Lichthupe sei es ihm nicht gelungen, die Frau rechtzeitig zu warnen.
Schrecklicher Augenzeuge: Die dramatischen Minuten
Der Heizungsbauer schilderte eindringlich die dramatischen Sekunden des Geschehens. „Ich habe die Dame in dem Auto liegen sehen, der Sitz war zurückgeklappt und sie war regungslos“, so der Zeuge. Sofort nach dem Vorfall griff er mit einem Lkw-Fahrer ein und deckte die Frau mit einer roten Decke zu, um eine Schaulustige zu vermeiden. Es war zu diesem Zeitpunkt klar, dass die Frau sofort tot war, was die Tragik der Situation nur noch verstärkt.
Der Bauingenieur, des Totschlags durch Unterlassen beschuldigt, wird vorgeworfen, nach einem Gutachten von 2008 schwerwiegende Mängel bei den Sicherheitsvorkehrungen übersehen zu haben. Der Ingenieur hatte in der Zeit vor dem Vorfall bis zu 15 Bauprojekte gleichzeitig betreut und ist der Meinung, dass die direkte Verantwortung nicht bei ihm, sondern beim zuständigen Bauleiter liege.
Verteidigung und Verantwortung: Ein komplexes Geflecht
Die Verteidigerin des Bauingenieurs, Kerstin Stirner, weist darauf hin, dass der Angeklagte lediglich eine beratende Rolle innehatte und die Baustellen nur sporadisch besuchte. Der Bauleiter, der ebenfalls für den Vorfall verantwortliche Ingenieur, ist bereits verstorben. „Die Aufgabe des Bauleiters umfasst die Mängelbeseitigung und er war der letzte Verantwortliche vor Ort“, betont die Verteidigerin. Sie argumentierte, dass man in einem solchen Kontext nicht einfach den Vorgesetzten zur Verantwortung ziehen könne.
Oberstaatsanwalt René Seppi unterstützte den Antrag, die offiziellen Stellenprofile in den Prozess einzuführen. Dies sei notwendig, um die Verantwortungsbereiche innerhalb der Baufirma besser abzugrenzen und eine umfassende Klärung der Umstände zu erreichen. Während der Prozess weitergeht, bleibt abzuwarten, wie sich die Beweisaufnahme auf die Entscheidung des Gerichts auswirken wird.
– NAG