Schock für viele Mieter: Die Nebenkostenabrechnung kann die finanzielle Planung ganz schön auf den Kopf stellen. Ein Verzug mit der Zahlung kann böse Folgen haben! Wer über zwei aufeinanderfolgende Termine hinweg mehr als eine Monatsmiete schuldig bleibt oder insgesamt mehr als zwei Monatsmieten im Rückstand ist, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. "Das ist ein ernstes Risiko, dem sich Mietern bewusst sein sollten", warnt der Mieterverein Köln.
Aber was dürfen Vermieter eigentlich berechnen? Laut Fachmann Tenhagen werden nur die Nebenkosten abgerechnet, die im Mietvertrag festgehalten sind. "Die meisten Vertragsvorlagen beziehen sich auf die Betriebskostenverordnung", erklärt er. Heizung, Warmwasser, Kaltwasser und mehr gehören dazu – aber Vorsicht, nicht alles ist erlaubt! Reparaturkosten, Hausverwaltungskosten, Mietkosten für Rauchmelder und andere Posten dürfen laut "Finanztip" nicht in Rechnung gestellt werden. Wer hier genauer hinschaut, hat die Chance, um unrechtmäßige Forderungen herumzukommen.
Heizkosten – Aufteilung und Abrechnung genau prüfen!
Heizkosten sind ein weiteres heißes Thema! Claudia Neumerkel, Expertin für Mietrecht, erklärt, dass die Abrechnung sowohl nach Verbrauch als auch nach Quadratmeterzahl erfolgen kann. "Der Umlageschlüssel ist entscheidend", sagt sie. In der Regel wird die Abrechnung zu 30 Prozent nach Wohnfläche und zu 70 Prozent nach tatsächlichem Verbrauch aufgeschlüsselt. Experten raten dazu, die angegebenen Quadratmeter zu überprüfen, denn hier kann sich eine Überraschung verbergen. Wer seine Kosten im Auge behält, kann am Ende des Jahres bares Geld sparen!
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