LeverkusenNordrhein-Westfalen

Klinikum Schlebusch darf weiterhin Hüft- und Knieoperationen durchführen!

Die Aufregung in Leverkusen ist groß! Das Klinikum in Schlebusch hat einen entscheidenden Sieg errungen: Es darf weiterhin Hüft- und Kniegelenkersatz-Operationen durchführen! Ursprünglich sahen die Pläne der NRW-Krankenhausreform vor, dass das städtische Krankenhaus von diesen wichtigen Eingriffen ausgeschlossen wird. Doch nach einer Anhörung und überzeugenden Argumenten der Klinikleitung hat das zuständige Ministerium seine Entscheidung revidiert.

Die Reform in Nordrhein-Westfalen zielt darauf ab, die medizinischen Leistungen der Krankenhäuser neu zu ordnen. Während das Remigius-Krankenhaus in Opladen die Erlaubnis für Hüft- und Knieoperationen erhielt, stand das Klinikum in Schlebusch zunächst auf der Verliererseite. Doch die Verantwortlichen haben nicht aufgegeben und ihre Stimme erhoben. Nun können sie auch über das laufende Jahr hinaus Patienten mit Gelenkproblemen helfen.

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Ein Schritt zur Verbesserung der Notfallversorgung

Das Ministerium begründet die Entscheidung mit dem Ziel, das Klinikum als überregionales Traumazentrum zu zertifizieren. Dies soll die Notfallversorgung in der Region stärken und die Zusammenarbeit mit anderen Krankenhäusern verbessern. Dr. Anja Mitrenga-Theusinger, die medizinische Geschäftsführerin des Klinikums, äußerte sich erfreut: „Wir freuen uns sehr, dass die fundierten Argumente aus unserer Stellungnahme Gehör gefunden haben.“ Auch André Schumann, der kaufmännische Geschäftsführer, betont die Bedeutung dieser Entscheidung für die Gesundheitsversorgung in der Region.

Die Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie unter der Leitung von Leonard Bastian ist bereits auf dem neuesten Stand der Technik. Mit dem roboterassistierten Operationssystem „Mako SmartRobotics“ wird der 100. Eingriff Ende November durchgeführt. Doch während das Klinikum jubelt, bleibt die Zukunft des Remigius-Krankenhauses ungewiss. Es strebt eine Zuweisung in der Palliativmedizin an, hat jedoch einen Dissens zur Nicht-Zuweisung erklärt. Die nächsten Schritte in diesem Streit sind noch unklar.

Quelle/Referenz
ksta.de

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