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Klimaschutz gewinnt: OVG erlaubt Solaranlagen auf Denkmalen in NRW

Nordrhein-Westfalen Klimaschutz über Denkmalschutz: OVG trifft wegweisende Entscheidung!

Ein bahnbrechendes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen sorgt für Aufsehen! In einem wegweisenden Beschluss hat das Gericht entschieden, dass der Schutz des Klimas und der Ausbau erneuerbarer Energien Vorrang vor dem Denkmalschutz haben. Dies bedeutet, dass Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden in Düsseldorf und Siegen das Recht haben, Solaranlagen auf ihren Dächern zu installieren. Ein klarer Sieg für den Klimaschutz, der die Interessen des Denkmalschutzes in den Schatten stellt!

Wichtige Urteile für den Klimaschutz

Das Urteil, das am Mittwoch verkündet wurde, betrifft zwei bedeutende Fälle. Im ersten Fall klagte ein Hausbesitzer aus Düsseldorf erfolgreich gegen eine städtische Entscheidung, die ihm die Installation einer Solaranlage verweigerte. Im zweiten Fall wurde eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg in Bezug auf ein denkmalgeschütztes Gebäude in Siegen aufgehoben. Hier hatten die Denkmalschützer zunächst gesiegt, doch das OVG stellte klar: Das öffentliche Interesse am Klimaschutz überwiegt!

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Die Vorsitzende Richterin Gudrun Dahme erklärte, dass gemäß einer Regelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz die erneuerbaren Energien bei der Abwägung der Schutzgüter Vorrang haben müssen, bis die Stromerzeugung nahezu treibhausneutral ist. Dies hat direkte Auswirkungen auf das nordrhein-westfälische Denkmalschutzrecht. Nur in besonderen Ausnahmefällen kann der Denkmalschutz dem Bau von Solaranlagen entgegenstehen. Doch in den aktuellen Fällen sah das Gericht keine solchen besonderen Umstände.

Im Fall der Golzheimer Siedlung in Düsseldorf wurde festgestellt, dass die Solaranlage das äußere Erscheinungsbild des Denkmals nicht beeinträchtigt. Die angepasste Farbe der Solarpaneele und die Dachfläche stören die Silhouette der Siedlung nicht. Auch im Fall der ehemaligen Schule in Siegen entschied das OVG, dass die Solaranlage die denkmalgeschützten Eigenschaften des Gebäudes nicht beeinträchtigt. Ein klarer Sieg für den Klimaschutz und ein starkes Signal für die Zukunft der erneuerbaren Energien!

Quelle/Referenz
n-tv.de

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