
In Nordrhein-Westfalen steigen die Fixkosten für Hunde-Besitzer, was sich aus verschiedenen Faktoren zusammenfügt, wie steigenden Hunde-Steuern, Tierarzt-Kosten und Tierfutterpreisen. Gleichzeitig drohen hohe Bußgelder für die Missachtung von Regeln, die sich auf die Hundehaltung beziehen. Diesbezüglich hat Bottrop eine neue Verordnung zur Hundehaltung verabschiedet, die ab 2025 eine verstärkte Kontrolle durch das Ordnungsamt vorsieht.
Wie derwesten.de berichtete, sind Hunde-Besitzer ab 2025 verpflichtet, beim Gassigehen einen unbenutzten Hundekotbeutel mitzuführen. Bei einem Verstoß gegen diese Regel droht ein Verwarngeld von 55 Euro, während im schlimmsten Fall Bußgelder bis zu 1.000 Euro verhängt werden können. Bis Ende 2024 finden zunächst verstärkte Informationsmaßnahmen statt, bevor die Ahndungen beginnen.
Bußgelder und Verstöße
Die Regelungen zu Bußgeldern variieren je nach Stadt und können bei Verstößen gegen die Anleinpflicht erheblich ausfallen. Laut duesseldorf.de liegt das Bußgeld für das Führen eines Hundes ohne Leine auf öffentlichen Wegen und Plätzen allgemein bei 100 Euro. Für spezifische Bereiche, wie Fußgängerzonen oder Parkanlagen, sind die Bußgelder zwischen 75 und 150 Euro festgesetzt. Darüber hinaus gibt es auch Regelungen für Verstöße gegen Halterpflichten und Verunreinigungen, die ebenfalls mit Bußgeldern von bis zu 300 Euro geahndet werden können.
Die verschiedenen Regelungen stellen sicher, dass Hunde-Halter für die Verantwortung ihrer Tiere bestraft werden und verpflichten sie zur Einhaltung bestimmter Vorschriften, um die Sicherheit und Sauberkeit im öffentlichen Raum zu gewährleisten.
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