Bremgarten (dpa) – Ein erschütternder Fall von Gewalt hat in der Schweiz für weltweit Aufsehen gesorgt. Ein deutsches Paar steht unter Mordanklage, nachdem es in einem tiefen emotionalen Konflikt die Entscheidung traf, seine dreijährige Tochter mit einer schweren Behinderung zu töten. Dieser tragische Vorfall, der im Kanton Aargau stattfand, wirft zahlreiche moralische und rechtliche Fragen auf.
Das betroffen Mädchen litt an einer zerebralen Erkrankung, die ihr tägliches Leben erheblich beeinträchtigte und eine kontinuierliche Pflege erforderte. Während des Prozesses, der in Bremen begann, teilte die Mutter dem Gericht mit, dass sie es erneut tun würde, wenn sie könnte. Diese Aussage, die von den anwesenden Journalisten des «Blick» als außergewöhnlich brutal und gefühlskalt bezeichnet wurde, zeigt die Verzweiflung und die verzerrte Wahrnehmung des Paares.
Die Umstände des Verbrechens
Die Familie lebte in Hägglingen, nicht weit von der deutschen Grenze. Laut der Mutter hatten sie die Entscheidung getroffen, das Kind aus den ständigen Schmerzen zu „erlösen“. In einem schockierenden Schritt mischten sie dem Brei des Mädchens die Droge Ecstasy bei. Berichten zufolge drückte der Vater dem Kind dann, während die Mutter es hielt, ein Tuch auf das Gesicht, sodass es nicht mehr atmen konnte. Nach der grausamen Tat legten sie das Kind ins Bett und riefen am folgenden Morgen die Rettungskräfte, um zu melden, dass das Kind leblos sei.
Der Fall nimmt zudem eine verwerfliche Wendung, da auch die Großmutter des Mädchens wegen Beihilfe zu diesen Taten angeklagt ist. Es ist bemerkenswert, dass die Beziehung zwischen der Mutter und dem Vater trotz solcher Verbrechen weiterhin Bestand hat. Im Gerichtssaal hatten alle drei Anklageteilnehmer eine ungewöhnlich gefasste Haltung, was aus Berichten hervorgeht.
Dieser Prozess wird nicht nur die Frage der Schuld klären, sondern auch ein weitreichendes öffentliches Interesse und eine Diskussion über familiäre Verantwortung und die Grenzen von „Erlösung“ auslösen. Bereits vor der Urteilsverkündung am Freitag herrscht ein hohes Maß an Spannung in der Öffentlichkeit. Die Haftstrafe für das Paar könnte bis zu 18 Jahre betragen, was ebenfalls die Diskussion über die Strafrahmen und die Gerechtigkeit für das unschuldige Kind nährt.
In der Gesellschaft sind sowohl die medizinischen als auch die psychologischen Aspekte von Krankheiten wie der kognitiven Behinderung, die das Mädchen erlitten hat, häufig mit Vorurteilen behaftet. Die tragische Entscheidung der Eltern spiegelt nicht nur eine tiefgreifende Verzweiflung wider, sondern auch Versäumnisse in der Unterstützung der Familien durch das Gesundheitssystem.
– NAG