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Mbappé gewinnt Millionenstreit: PSG muss 55 Millionen Euro zahlen!

Kylian Mbappé gewinnt den Millionenstreit gegen PSG: Der Verein muss dem französischen Superstar 55 Millionen Euro für ausstehende Gehaltszahlungen nach seinem Wechsel zu Real Madrid überweisen!

In einem bedeutenden Rechtsstreit zwischen Kylian Mbappé und Paris Saint-Germain (PSG) hat der französische Liga-Verband entschieden, dass der Starfußballer 55 Millionen Euro ausstehendes Gehalt erhalten wird. Dieser Streit dreht sich um Zahlungen, die Mbappé vor seinem Wechsel zu Real Madrid beansprucht hatte. Die Sportzeitung «L’Équipe» und mehrere andere französische Medien berichteten über das Urteil des Verbands.

Die Rechtskommission des Ligaverbands (LFP) stellte fest, dass PSG Unregelmäßigkeiten in der Auszahlung von Gehaltsteilen begangen hatte, die in einer Zusatzvereinbarung zu Mbappés Arbeitsvertrag festgelegt wurden. Die geforderte Summe umfasst Gehälter für die Monate April, Mai und Juni, einen Teil einer Bonuszahlung im Zusammenhang mit Mbappés Vertragsverlängerung sowie einen speziellen „ethischen Bonus“ für die letzten Monate seines Vertrages.

Hintergründe des Konflikts

Im Rahmen des Rechtsstreits berief sich PSG auf eine mündliche Vereinbarung, die sie als Grundlage für die Nichtzahlung der Summe ansahen. Mbappé widersprach dieser Sichtweise und argumentierte, dass die mündliche Vereinbarung nicht eingehalten wurde, was ihm zufolge daran lag, dass seine Spielzeit nach der Bekanntgabe seines Wechsels nach Madrid erheblich reduziert wurde. Mbappé, der 2018 die Weltmeisterschaft mit Frankreich gewann, hatte im Sommer nach sieben Jahren bei PSG ablösefrei zu Real Madrid gewechselt.

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Diese Entscheidung des Liga-Verbandes hat nicht nur finanzielle Implikationen für PSG, sondern wirft auch Fragen zur Rechtmäßigkeit von mündlichen Absprachen in Spielerverträgen auf. Sie zeigt zudem die Herausforderungen auf, die Clubs in der heutigen Zeit mit Vertragsverhandlungen und der Einhaltung von Absprachen haben können. Es bleibt abzuwarten, ob PSG gegen das Urteil Berufung einlegen wird, was diese Thematik weiter beleben könnte, wie www.radioherne.de berichtet.

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