Im Fußballkreis Heinsberg stehen einige Klubs vor dem Problem, dass sie sich nicht rechtzeitig für die zweite Ausgabe des Kreispokals melden konnten. Dies hat zur Folge, dass einige der stärksten Teams nicht teilnehmen werden. Von den aktuellen Mittelrheinligisten müssen der FC Wegberg-Beeck und Union Schafhausen nicht am Kreispokal II teilnehmen, da sie automatisch für den Verbandspokal 2025/2026 qualifiziert sind. Dadurch öffnet sich eine interessante Gelegenheit für andere Mannschaften, die sich in der lokalen Liga beweisen möchten.
Besonders erwähnenswert sind die Teams aus dem Erkelenzer Land, die auf Verbandsebene spielen. Der SV Helpenstein, der Landesligist, und der Bezirksliga-Aufsteiger Ay-Yildizspor Hückelhoven haben durch das Versäumnis der Meldung nun keine Chance mehr, sich für den FVM-Pokal im nächsten Jahr zu qualifizieren. Daneben sind auch der A-Ligist FSV Geilenkirchen und der B-Ligist SV Klinkum betroffen, die ebenfalls die Frist verpasst haben.
Die Meldefrist verpasst
„Helpenstein, Geilenkirchen und Klinkum haben nach Ablauf der Meldefrist ihr Interesse dokumentiert“, so Stefan Cüster, der Vorsitzende des Spielausschusses und Pokalspielleiter. Er fügte hinzu, dass man über eine mögliche Verlängerung der Meldefrist nachgedacht habe. Allerdings wurde von Verbandsmitarbeitern davon abgeraten, da das Risiko von rechtlichen Auseinandersetzungen mit anderen Vereinen, die sich fristgerecht gemeldet hätten, zu hoch gewesen sei. Dies stellt die Fairness des Wettbewerbs in Frage und zeigt, wie wichtig es ist, Fristen unbedingt einzuhalten.
Besonders bitter für die betroffenen Mannschaften ist, dass die Teams alles unternommen haben, um ihre Teilnahme zu bekunden. So wollte Helpenstein um eine Teilnehmererlaubnis bitten, die laut Cüster jedoch nicht mehr gegeben werden konnte. „Die Vereine hatten auch die Möglichkeit, sportgerichtliche Entscheidungen gegen die Veröffentlichung des Teilnehmerfeldes zu beantragen, aber diesen Antrag haben sie nicht gestellt“, erklärte Cüster weiter und wies darauf hin, dass die Auslosung nun rechtsgültig ist.
Rechtsgültige Auslosung und zusätzliche Klärungen
Die Veröffentlichung des Teilnehmerfeldes war unvermeidlich, und der Kreisvorstand entschied, das Vorgehen nicht zu ändern. Trotz der schriftlichen Bekundungen interessierter Klubs blieb der Trubel um die Meldung erfolglos. Ein Vereinsmitglied von Ay-Yildizspor hatte zudem angemerkt, dass auch deren Meldung fristgerecht vergessen wurde. Jedoch sei keine offizielle Mitteilung von Vereinsseite eingegangen.
Die missliche Lage dieser Klubs zeigt einmal mehr, wie entscheidend die Organisation und die Einhaltung von Fristen im Fußball sind. Es bleibt abzuwarten, welche Auswirkungen dies auf die Leistung der betroffenen Teams in der kommenden Saison haben wird. Sie werden nun die Gelegenheit nutzen müssen, in ihren Ligen erfolgreich abzuschneiden und auf andere Wege für sich zu werben, um in Zukunft solche Fehltritte zu vermeiden.
Für eine detaillierte Betrachtung des Falls, siehe den Bericht auf www.fupa.net.