Heinsberg

Heinsberg reformiert Grundsteuer: Neue Hebesätze sollen Wohnkosten senken!

In Heinsberg wird ab dem 1. Januar 2025 ein neues System zur Grundsteuererhebung eingeführt, das sich sowohl an gesetzlichen Vorgaben als auch an den örtlichen Gegebenheiten orientiert. Dies wurde kürzlich vom Stadtparlament beschlossen. Die Reform hat die Neubewertung von Grundstücken und Immobilien im Fokus, was signifikante Veränderungen bei der steuerlichen Grundlage mit sich bringt. Diese Neubewertungen wurden von der Finanzverwaltung auf Basis von Daten durchgeführt, die von jedem Eigentümer gemeldet werden mussten.

Die Hauptintention dieser Reform ist es, zusätzliche finanzielle Belastungen für Wohngrundstücke abzuwenden, die durch einen einheitlichen Steuersatz verursacht werden könnten. Bürgermeister Kai Louis erläuterte, dass in Heinsberg der Anteil der Grundsteuermessbeträge bei Wohnimmobilien steigt, während der Anteil für Nichtwohnimmobilien zurückgeht. Die Analyse zeigt, dass der Anteil der Wohngrundstücke von 64,73 % auf 74,87 % ansteigt, während der Anteil der Nichtwohnimmobilien von 35,27 % auf 25,13 % sinkt.

Änderungen der Hebesätze

Um der regionalen Entwicklung Rechnung zu tragen, hat das Land Nordrhein-Westfalen eine umfassende Übersicht über die Hebesätze aller Kommunen bereitgestellt, die eine aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform ermöglichen sollen. Diese Neutralität bedeutet, dass die Stadt Heinsberg nach der Reform im Jahr 2025 voraussichtlich ein ähnliches Steueraufkommen erzielen wird wie zuvor. Es ist wichtig zu betonen, dass diese Neutralität nicht gleichbedeutend ist mit unveränderten individuellen Steuerbelastungen.

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Eine Neuerung durch den Landesgesetzgeber erlaubt es Kommunen, differenzierte Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke anzuwenden. Heinsberg wird von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Ab 2025 wird der bisherige Hebesatz der Grundsteuer B von 500 % auf 490 % für Wohngrundstücke und auf 797 % für Nichtwohnimmobilien angehoben. Auch der zukünftige Hebesatz für die Grundsteuer A wird sich von 320 % auf 559 % erhöhen.

Bürgermeister Louis fügte hinzu, dass angesichts der kontinuierlich steigenden Wohnnebenkosten und der dynamischen Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt zusätzliche Belastungen durch einen einheitlichen Steuersatz nicht gerechtfertigt wären. Die differenzierten Hebesätze sollen helfen, das bisherige Niveau der Gesamtbelastung für Wohngrundstücke zu erhalten und eine übermäßige Grundsteuerbelastung so gering wie möglich zu halten.

Es ist jedoch anzumerken, dass diese Änderungen nicht ausschließen, dass es auch weiterhin Verschiebungen zwischen den Kategorien der Wohn- und Nichtwohnimmobilien geben kann, die die Stadt nicht kontrollieren kann. Ebenso betonte Mayor Louis, dass die exakte Steuerbelastung für einzelne Grundstücke aus den neuen Hebesätzen nicht abgeleitet werden kann. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt am aktuellen Modell stabil bei 431 %.

Diese Reform ist notwendig geworden, nachdem das bisherige Verfahren zur Bewertungsgrundlage vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft wurde. Für die Stadtverwaltung steht das Ziel im Vordergrund, eine gerechtere und verfassungskonforme Bewertung des Grundbesitzes sicherzustellen. Mehr Informationen zu den neuen Regelungen stehen in einem umfassenden Artikel auf www.aachener-zeitung.de zur Verfügung.

Quelle/Referenz
aachener-zeitung.de

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